Jürgen Trittin: Qualität und Umweltschutz haben Vorrang vor Liberalisierung und Privatisierung

25.01.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 014/02
Thema: Nachhaltigkeit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Die sichere Versorgung mit gesundem Trinkwasser und der Gewässerschutz haben nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin Vorrang vor Liberalisierung und Privatisierung der Wasserwirtschaft. Jürgen Trittin: "Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr. 1. Es kann durch kein anderes ersetzt werden. Die quantitativ ausreichende Versorgung der Verbraucher mit gesundheitlich unbedenklichem Wasser ist eine wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge und untrennbar mit dem Schutz der Gewässer verknüpft."

Aus Anlass der heutigen Bundestagsdebatte zur Trinkwasserversorgung wies Bundesumweltminister Trittin auf das hohe Niveau der Wasserversorgung in Deutschland hin. 99 Prozent aller Haushalte sind an öffentliche Wasserversorgungsanlagen angeschlossen, 95 Prozent an die Kanalisation und 93 Prozent an eine Kläranlage. Jürgen Trittin: "Dieser hohe Standard wurde und wird gerade auch durch die deutliche Dominanz der Wasserversorgungsunternehmen in öffentlicher Hand garantiert. Deshalb müssen die Vor- und Nachteile einer Privatisierung in der Wasserwirtschaft gründlich abgewogen werden. Aktivitäten, die der Marktöffnung und Förderung des Wettbewerbs dienen, dürfen keinesfalls zu Einbussen im Schutz der Gewässer oder des Trinkwassers führen."

Nach Ansicht des Bundesumweltministers darf auch die soziale Verträglichkeit der Trinkwasserpreise nicht rein kommerziellen Gesichtspunkten untergeordnet werden. Der Minister sprach sich im Verbraucherinteresse für eine transparentere Gestaltung der Preisbildung aus. Das Recht der Qualitätskontrolle könne keinesfalls an private Betreiber abgegeben werden.

Trittin begrüßte die wesentlichen Forderungen des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Antrags "Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland". Dazu gehören Beibehaltung des Gebietsschutzes für die Wasserversorgung, Chancengleichheit für kommunale und private Unternehmen, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und steuerliche Gleichbehandlung der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung.

25.01.2002 | Pressemitteilung 014/02 | Nachhaltigkeit
https://www.bmuv.de/PM1288
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