Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Ökosteuer erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Das höchste deutsche Gericht hat die Ökosteuer für verfassungskonform erklärt und damit die Politik der Bundesregierung bestätigt.
Die Ökosteuer stellt ein wirkungsvolles und sinnvolles Instrument dar, von dem Umwelt und Arbeit gleichermaßen profitieren. Das Prinzip, den Verbrauch von Energie zu verteuern und die Arbeitskosten zu senken, hat sich bewährt. Die Ökosteuer entlastet die deutsche Wirtschaft bei den Arbeitskosten um über 18 Mrd. Euro. Ohne die Ökosteuer läge der Rentenbeitrag bei über 21 Prozent.
Die Ökosteuer wirkt durch die Verteuerung von Energiekosten. Seit dem Jahr 2000 sind die CO2-Emissionen des Verkehrs jährlich um 1 bis 1,5 Prozent gesunken - im vergangenen Jahr sogar um 2,5 Prozent. Die Ökosteuer hat wesentlich dazu beigetragen, dass es bei den verkehrsbedingten CO2-Emissionen eine echte Trendwende gegeben hat. Gerade in diesem Bereich hat die Ökosteuer ihre Lenkungswirkung gezeigt.