Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den Beschluss des Bremer Senats zur FFH-Meldung der Wesermündung als Weichenstellung in die richtige Richtung bezeichnet. Trittin: "Bremen hat den Weg frei gemacht, eine richtliniengerechte Meldung der Weser auf den Weg zu bringen. Es liegt jetzt ganz allein an Niedersachsen, dieses eklatante Defizit bei den deutschen Meldungen von FFH-Gebieten zu beheben und damit doch noch die Verhängung eines Zwangsgeldes durch den Europäischen Gerichtshof abzuwenden." Bremen will die Wesermündung bei Bremerhaven als FFH-Gebiet der EU-Kommission melden, vorausgesetzt Niedersachsen ist ebenfalls zur Meldung der Wesermündung bereit.
Aufgrund der hohen naturschutzfachlichen Bedeutung der Flussmündungen erwartet die EU-Kommission, dass Deutschland seine Flussmündungen an Ems, Weser und Elbe umfassend meldet. Während dies bei der Elbe bereits weitgehend erfolgt ist, sträubt sich Niedersachsen wider besseres fachliches Wissen und unter Missachtung bindender Verpflichtungen beharrlich, die Ems und die niedersächsischen Teile der Weser der Kommission als FFH-Gebiete zu melden. Die Kommission hat bereits ein Zwangsgeldverfahren in dieser Sache gegen Deutschland eröffnet. Es drohen Zahlungen mit Tagessätzen von bis zu 790.000 Euro.
Erst vor wenigen Tagen hat die Kommission gegen Frankreich ein ähnliches Verfahren wegen mangelnder Meldung der Flussmündungen Gironde, Loire und Seine vorangetrieben und damit erneut ihren Willen demonstriert, in dieser Frage entschlossen eine richtlinienkonforme Meldung von den Mitgliedsstaaten einzufordern. Dabei geht es nicht darum, die wirtschaftlichen Aktivitäten in den Mündungsbereichen der Flüsse einzuschränken oder zu unterbinden. Vielmehr soll durch die Einbeziehung der Gebiete in das Netz NATURA 2000 deren Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass ökologische Aspekte in die Entscheidung über künftige Projekte einbezogen werden. Damit wird ein fairer Interessenausgleich zwischen den Belangen des Naturschutzes und nutzungsorientierten Belangen gewährleistet.
Die vollständige Meldung der Flussmündungen entsprechend den EU-Vorgaben ist nach einem Beschluss des Bundeskabinetts auch Voraussetzung für die weitere Prüfung der beantragten Flussvertiefungen von Außenweser und Unter- und Außenelbe. Trittin: "Für die Hafenentwicklung in Bremerhaven hat der Bremer Senat heute ein positives Signal gegeben. Niedersachsen scheint aber nach wie vor auf dem Kurs zu sein, mit seiner Verweigerungshaltung Bremerhaven Steine in den Weg zu werfen."