Beitrag zum ökologischen Umsteuern in der Landwirtschaft
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat heute den Gesetzentwurf für eine umfassende Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes in Berlin vorgestellt. Mit Zustimmung der Bundesressorts ist der Entwurf nunmehr zur Anhörung an Länder und Verbände versandt worden. "Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wollen wir vor allen Dingen den dringend erforderlichen Ausgleich zwischen den Interessen der Menschen an der Nutzung und dem besonderen Schutzbedürfnis der Natur herstellen. Das heißt: Naturschutz darf die Menschen nicht außperren, sondern soll mit den Menschen und für sie umgesetzt werden. Dazu gehört die Ausweisung von Schutzgebieten ebenso wie eine naturverträgliche Nutzung auf den nicht geschützten Flächen. Damit soll zugleich die Akzeptanz des Naturschutzes in der Bevölkerung verbessert werden," sagte der Minister.
Der Gesetzentwurf zielt vor allem auf die Förderung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft, die Sicherung der biologischen Vielfalt durch die Entwicklung eines Biotopverbunds und die Verbesserung von Mitwirkungsrechten von Verbänden sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Damit wird die Koalitionsvereinbarung umgesetzt, nach der eine umfassende Modernisierung des Naturschutzrechts zum Arbeitsprogramm der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode gehört. Mit dieser Gesetzesnovelle wird das Bundesnaturschutzgesetz komplett abgelöst. Bewährte Regelungen werden jedoch - in weiterentwickelter Form - übernommen. "Was frühere Bundesregierungen in vier Legislaturperioden nicht geschafft haben, werden wir umsetzen: Eine umfassende und konsistente Überarbeitung des Bundesnaturschutzgesetzes," sagte Trittin.
Vor dem aktuellen Hintergrund von Diskussionen zur Neuausrichtung der Agrarpolitik liefert die Gesetzesnovelle nach Ansicht von Minister Trittin einen wichtigen Beitrag zum Umsteuern in der Landwirtschaft: Die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft wird um Anforderungen aus Naturschutzsicht ergänzt. Dabei geht es u.a. um die Unterlassung von Grünlandumbruch an erosionsgefährdeten Hängen und in Überschwemmungsgebieten von Flüssen, die Dokumentation des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie die Festschreibung eines regional ausgewogenen Verhältnisses von Tierhaltung und Pflanzenbau, um die Tierhaltung enger an die Futtermittelbasis im Betrieb zu koppeln. "Im Interesse des Erhalts der Vielfalt von Natur und Landschaft sowie des Verbraucherschutzes muss die Landwirtschaft insgesamt stärker an ökologischen Erfordernissen ausgerichtet werden. Mit der Naturschutz-Novelle flankieren wir auch die von der Bundesregierung angestrebte Neuausrichtung der Agrarwirtschaft in einem wichtigen Bereich," sagte Trittin.
Zur Sicherung der biologischen Vielfalt, d.h. von standorttypischen Lebensräumen sowie den zugehörigen Tier- und Pflanzenarten wird ein bundesweiter Biotopverbund eingeführt. Dafür sollen die Bundesländer mindestens 10 Prozent ihrer Landesfläche zur Verfügung stellen. Neben bereits bestehenden Schutzgebieten sollen weitere geeignete Kern- und Verbindungsflächen einbezogen werden. Die dauerhafte Sicherung des Biotopverbundes soll durch verschiedene Maßnahmen, darunter Schutzgebietsregelungen, planungsrechtliche Festlegungen bzw. Vertragsnaturschutz, gewährleistet werden.
Eine verbesserte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist ebenfalls vorgesehen. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind frühzeitig bekannt zu machen und ein Austausch mit Betroffenen und der interessierten Öffentlichkeit zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die Mitwirkung anerkannter Naturschutzverbände verbessert. Erstmalig wird im Bundesrecht die Verbandsklage eingeführt. Damit wird den insgesamt positiven Erfahrungen mit bestehenden Verbandsklageregelungen in 13 Ländern und in zahlreichen europäischen Staaten Rechnung getragen. Klagemöglichkeiten soll es künftig in allen Ländern und auf Bundesebene geben.
Wesentliche Eckpunkte der Novelle sind darüber hinaus:
- In die Zielbestimmung des Gesetzes wird die Verantwortung für die zukünftigen Generationen aufgenommen. Der Aspekt der Nachhaltigkeit wird gestärkt, damit für nachfolgende Generationen eine intakte Lebensgrundlage erhalten bleibt. Aktuelle Nutzungsinteressen stehen nicht mehr allein im Vordergrund.
- Das Verhältnis von Naturschutz sowie Sport und Erholung wird neu definiert. Der Erholungswert von Natur und Landschaft wird in der Zielbestimmung des Gesetzes verankert. Vor allem im siedlungsnahen Bereich sollen ausreichende Flächen für die Erholung bereitgestellt werden.