Jürgen Trittin: Neues Logo soll für gutes Umweltmanagement in Unternehmen werben

23.01.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 009/01
Thema: Wirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Werbekampagne zum Öko-Audit gestartet

Werbekampagne zum Öko-Audit gestartet

Die neue EG-Verordnung zum Öko-Audit, die in den kommenden Wochen in Kraft treten wird, verfolgt das Ziel, die Einführung betrieblicher Umweltmanagementsysteme in der Europäischen Union attraktiver zu machen und weitere Unternehmen dafür zu gewinnen. Dazu sieht die Verordnung u.a. ein neues Logo vor, das Wirtschaftsunternehmen, Dienstleister und Behörden erhalten, die sich erfolgreich einer freiwilligen Prüfung in Sachen umweltfreundliches Wirtschaften unterziehen. Dieses Logo kann künftig für Werbezwecke genutzt werden. Im Rahmen einer Gemeinschaftsinitiative des Bundesumweltministeriums, des Bundeswirtschaftsministeriums, des Umweltbundesamtes, der Bundesländer sowie von Vertretern der Wirtschaft, Gewerkschaften und Umweltverbänden wurde eine Informationskampagne für das neue Öko-Audit-Logo gestartet, um es in der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin wird die neue EG-Verordnung dazu beitragen, die Einsicht in den Unternehmen zu stärken, dass umweltbewusstes und zukunftsorientiertes Wirtschaften und damit die Teilnahme am Öko-Audit Wettbewerbsvorteile bringt. "Mit dem neuen Logo wird der Verbraucher künftig klarer als bisher erkennen können, welche Unternehmen sich freiwillig Umweltanforderungen stellen, die über das gesetzlich geforderte Maß hinaus reichen. Das ist ein großer Schritt zu mehr Transparenz und moderner Verbraucherinformation, von der zugleich die Unternehmen profitieren werden," sagte Trittin.

Das neue Öko-Audit-Logo kann mit der Unterschrift "geprüftes Umweltmanagement" beispielsweise auf Briefbögen, Geschäftsberichten oder am Betriebstor eingesetzt werden. In Verbraucherinformationen oder der Produktwerbung kann es z.B. genutzt werden, um einzelne Verbesserungen des betrieblichen Umweltschutzes hervorzuheben. Dazu muss das Logo mit der Unterschrift "geprüfte Information" und Aussagen aus der Umwelterklärung versehen werden, die von einem staatlich zugelassenen Umweltgutachter geprüft wurden. Nach wie vor liegt Deutschland mit knapp 2550 registrierten Unternehmensstandorten an der Spitze bei der Teilnahme am Öko-Audit. Dies sind über zwei Drittel aller in Europa beteiligten Unternehmensstandorte (rund 3670).

23.01.2001 | Pressemitteilung 009/01 | Wirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1108
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