Einen Antrag Niedersachsens, das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern, hat der Bundesrat heute an die Ausschüsse verwiesen. Hierzu erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
"Das Ansinnen Niedersachsens wäre ein fundamentaler Rückschritt für Naturschutz und eine nachhaltige Landwirtschaft. Es ist daher abzulehnen.
Die gute fachliche Praxis in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft setzt bundesweite Mindeststandards für eine naturverträgliche Landwirtschaft. Sie ist daher unverzichtbar. Landwirte, die nach diesen Prinzipien wirtschaften, erhalten auch langfristig die Ertragsfähigkeit ihrer Böden. Andererseits gewährleistet die gute fachliche Praxis auch den Schutz von Biotopen auf und neben den Äckern und Wiesen.
Eine Dokumentation über den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln liegt im Eigeninteresse der Landwirte und dient der Umwelt. Kleinere Betreibe sind von Dokumentationspflichten befreit.
Genau so unentbehrlich ist die flächendeckende Landschaftsplanung. Rechtzeitig eingesetzt, beugt sie Fehlplanungen vor. Das ist allemal sinnvoller als planloses Agieren, wie es Niedersachsen mit der Abschaffung dieser Regelung offenbar vorschwebt.
Statt im Naturschutz eine Rolle rückwärts zu machen, sollte Niedersachsen lieber die Zeit sinnvoll nutzen und das geltende Recht zügig umsetzen."