Jürgen Trittin: Ein schwieriger, aber tragfähiger Kompromiss

30.03.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 085/04
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Zum Ergebnis des Spitzengesprächs über die Umsetzung der Europäischen Emissionshandels-Richtlinie erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

Das Ergebnis der gestrigen Verhandlungen ist ein in Teilen schwieriger Kompromiss, der allen Beteiligten große Zugeständnisse abverlangt. Dennoch trage ich diesen Kompromiss mit, weil er deutlich macht:

1. Alle Bereiche der Gesellschaft müssen zum Klimaschutz ihren Beitrag leisten. Der erzielte Kompromiss verhindert, dass sich Teile der Wirtschaft vom Klimaschutz verabschieden können. Von den 17 Millionen Tonnen CO2, die Deutschland bis 2012 einsparen muss, um seine Verpflichtungen nach dem Klimaschutzprotokoll von Kyoto zu erfüllen, müssen Industrie und Energiewirtschaft 10 Millionen beitragen. Die übrigen 7 Millionen Tonnen entfallen auf die Sektoren Privathaushalte und Verkehr. Diese Lastenteilung kehrt den bisherigen Trend um.

2. Die Gesamtmenge der Emissionen in der ersten Handelsperiode von 2005-2007 beträgt 503 Mio. t CO2. Die auf Seiten der Wirtschaft geforderte "bedarfsgerechte Zuteilung" von Emissionsrechten findet nicht statt. Die Industrie muss bereits ab der ersten Handelsperiode 2,2 Prozent ihrer Emissionen einsparen. Weil die Minderungspflichten der Wirtschaft sofort beginnen, kann ein echter Emissionshandel in Gang kommen.

3. In der zweiten Handelsperiode 2008-2012 werden die Emissionen von Energiewirtschaft und Industrie auf 495 Mio. Tonnen CO2 begrenzt - dies wird mit einer Überprüfungsklausel für 2006 versehen. Damit ist Deutschland das einzige Land, das sich bereits jetzt für die zweite Handelsperiode auf eine klare Zahl festlegt.

4. Der Kompromiss wird einen Schub bei der Erneuerung und Modernisierung des Kraftwerksparks auslösen - ein Plus für Umwelt, Wachstum und Beschäftigung. Es gibt eine attraktive Übertragungsregelung (4 Jahre dürfen Zertifikate bei Ersatz alter durch neue Anlagen behalten werden, danach gilt eine Befreiung von Minderungspflichten für die Dauer von 14 Jahren). Sehr alte und ineffiziente Anlagen unterliegen in der zweiten Handelsperiode zusätzlichen Reduktionsverpflichtungen. Auch dies gibt einen zusätzlichen Innovationsimpuls und Anreiz für Investitionen in Deutschland.

30.03.2004 | Pressemitteilung Nr. 085/04 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM2214
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