Die EU-Umweltminister haben auf ihrer Ratssitzung in Luxemburg eine Richtlinie zur Harmonisierung der Energiebesteuerung in der EU verabschiedet. Dazu erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
"Eine stärker harmonisierte Energiebesteuerung in der EU ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und ein weiterer Schritt, die Verpflichtungen der Europäer aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Der Beschluss ist auch ein rechtzeitiges Signal an die Beitrittsstaaten, die ihre Energiesteuern dem EU-Niveau anpassen müssen. Mit der Einigung konnte eine mehr als elf Jahre dauernde Diskussion zu einem Abschluss gebracht werden."
Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass grundsätzlich auf alle Energieträger Mindeststeuersätze erhoben werden müssen. Seit 1993 gibt es diese bereits für Mineralöle (Heizöle und Kraftstoffe), die aufgrund der jetzigen Einigung ab 2004 erhöht werden müssen. Neu sind Mindeststeuersätze auf Strom, Erdgas und Kohle. Das schafft Anreize zum Energiesparen und für Innovationen. Handlungsspielraum eröffnet die Richtlinie für die Mitgliedsstaaten insofern, als es nun grundsätzlich rechtlich möglich wird, Kerosin auf nationalen Flügen sowie auf Flügen zwischen Mitgliedsstaaten zu besteuern.
Die Mindestharmonisierung der EU-weiten Energiesteuern ist für Deutschland als Transitland in der Mitte Europas von großer Bedeutung, weil so der Tanktourismus insbesondere nach Polen und Tschechien eingeschränkt werden kann. Aber auch Nachbarstaaten wie Österreich, Belgien und Luxemburg werden z.B. ihre Dieselsteuersätze anheben müssen. Frankreich und Italien müssen ihre reduzierten Dieselsteuersätze für das Transportgewerbe bis spätestens Ende 2004 abschaffen. Damit verbessert die Bundesregierung gerade für die zahlreichen Grenzregionen Deutschlands die Wettbewerbsbedingungen und sichert dort Arbeitsplätze.
In der Bundesrepublik sind praktisch kaum Anpassungen an die harmonisierten Steuersätze notwendig. Deutschland hat durch der ökologische Steuerreform seine Hausaufgaben schon weitgehend erledigt.