Jürgen Trittin: Beibehaltung des Walfangverbotes stärkt den Artenschutz

23.07.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 225/04
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Das seit 1986 geltende weltweite Verbot des kommerziellen Walfangs bleibt aufrecht erhalten. Das ist das Ergebnis der Jahrestagung der internationalen Walfangkommission in Sorrent. Dazu erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

"Die Aufrechterhaltung des Walfangmoratoriums ist ein wichtiges Signal für den Artenschutz und eine bedeutende Weichenstellung für die 13. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens im Oktober in Bangkok. Die Anträge Japans, die Zwergwalbestände herabzustufen, haben dort keine Chance mehr. Damit ist gewährleistet, dass der internationale Walschutz im bisherigen Umfang erhalten bleibt.

Es ist in Sorrent gelungen, trotz massiven Stimmenfangs der Walfangnationen die langjährigen Standards im Walschutz aufrecht zu erhalten. Es ist bedauerlich, dass die USA ihre bisherige ablehnende Haltung zum Walfang aufgegeben haben und nun plötzlich den Vorschlag einiger Länder zur schrittweisen Wiedereinführung des kommerziellen Walfangs unter strengen Kriterien unterstützen. Ich freue mich, dass sich dennoch in Sorrent letztendlich die Schutzinteressen gegenüber den Interessen der Nutzer durchsetzen konnten.

Die Tagung hat erneut gezeigt, dass der Walbestand durch den Fang und durch den Handel mit Walprodukten hoch gefährdet wird. Deutschland wird sich deshalb auch weiterhin für einen konsequenten Walschutz einsetzen und den Interessen der Walfanglobby eine klare Absage erteilen."

23.07.2004 | Pressemitteilung Nr. 225/04 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM2370
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