Jürgen Trittin begrüßt Umweltgutachten als kritische Unterstützung

10.03.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 33/00
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das heute vorgelegte Gutachten des Rats von Sachverständigen für Umweltfragen als kritische Unterstützung für die Umweltpolitik der Bundesregierung begrüßt. In dem Gutachten mit dem Titel "Schritte ins nächste Jahrtausend" benennen die Sachverständigen Herausforderungen in der Umweltpolitik und geben zahlreiche Empfehlungen. Jürgen Trittin: "Die Sachverständigen bestätigen im Grundsatz und in vielen Einzelaspekten den von der Bundesregierung eingeschlagenen Weg zu einer ökologischen Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Ich freue mich, dass der Sachverständigenrat wie in den Vorjahren seiner Aufgabe entsprochen hat, die Umweltpolitik der Regierung nicht nur zu loben, sondern auch kritisch unter die Lupe zu nehmen. Auch wenn ich der Kritik nicht in allen Punkten folgen kann, so sind es gerade diese Hinweise, von denen ich mir nicht nur eine Verbesserung unserer Politik, sondern auch eine Belebung der umweltpolitischen Diskussion in Deutschland verspreche."

Trittin wies darauf hin, dass die Ökosteuer bewusst als Energiesteuer ausgestaltet worden sei und nicht - wie vom Rat vorgeschlagen - als emissionsbezogene Steuer. "In einem liberalisierten Energiemarkt träfe eine Besteuerung nach dem CO2-Gehalt des eingesetzten Energieträgers im Gegensatz zu einer Stromsteuer nur die heimischen Produzenten. Daher besteuern mittlerweile die meisten EU-Staaten nicht mehr die Energieträger, sondern den Strom selbst," so der Minister.

Die Kritik der Sachverständigen an der Atomenergienutzung greift nach Ansicht Trittins zu kurz: "Die Produktion von Atomstrom birgt nicht nur hohe Betriebs- und Entsorgungsrisiken, sondern behindert durch das Überangebot billigen Stroms aus weitgehend abgeschriebenen Altanlagen auch den dringend notwendigen Strukturwandel in der Energiewirtschaft. Nur mit klar definierten Restlaufzeiten für die Atomkraftwerke schaffen wir verlässliche Bedingungen für Investitionen in moderne Ersatztechnologien wie die Kraft-Wärme-Kopplung und die Nutzung erneuerbarer Energien." Der Bundesumweltminister betonte, der Sachverständigenrat weise zu Recht auf den großen Handlungsbedarf beim Naturschutz hin. Eine dauerhafte Trendwende zugunsten gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sei in Deutschland noch nicht erreicht. Der Rat bestätige die naturschutzpolitische Konzeption der Bundesregierung. Trittin begrüßte die Empfehlung des Rates, der Naturschutz sollte auf etwa 10 bis 15 Prozent der Landesfläche Vorrang genießen. Die Koalition habe sich das Ziel gesetzt, ein großflächiges Biotopverbundsystem auf rund 10 Prozent der Landesfläche zu schaffen.

Trittin sprach sich dafür aus, zügig eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie zu erarbeiten und einen Rat für nachhaltige Entwicklung zu berufen. "Die Industrieländer haben eine besondere Verantwortung, Konzepte für eine nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten. Umweltschutz, wirtschaftliche Entwicklung und soziale Belange müssen gleichgewichtig in Einklang gebracht werden. Wir brauchen strukturelle Veränderungen in Produktion und Konsum. Produkte, Verfahren und Dienstleistungen der Zukunft müssen den Verbrauch an Energie, Rohstoffen und Fläche gering halten," so der Bundesumweltminister. Der Sachverständigenrat weist darauf hin, dass viele Staaten bereits Strategien für nachhaltige Entwicklungen aufgestellt hätten. Die Erarbeitung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sollte nach Ansicht der Gutachter institutionell verankert und verbindlich gemacht werden. Trittin teilt die Ansicht der Gutachter, dass die verschiedenen Fachpolitiken bei der Entwicklung anspruchsvoller Ziele zusammengeführt werden müssten. Er befürwortet ebenso einen Dialog mit den gesellschaftlichen Gruppen über Umweltqualitäts- und Handlungsziele.

10.03.2000 | Pressemitteilung 33/00 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM770
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