Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat heute in Gifhorn (Niedersachsen) zugesagt, die Errichtung einer Anlage zur Klärschlammaufbereitung der Stadt mit insgesamt 2 Millionen Euro zu fördern. Die Mittel werden aus dem Investitionsprogramm zur Verminderung von Umweltbelastungen bereitgestellt. Minister Trittin nannte das Vorhaben des Unternehmens ASG, das ein Eigenbetrieb der Stadt Gifhorn ist, beispielhaft in Sachen Kreislaufwirtschaft.
"Wir brauchen dringend neue Verwertungswege für Klärschlamm, da die herkömmliche Entsorgung - Ausbringen auf landwirtschaftliche Böden oder Deponierung - langfristig keine umweltgerechte Lösung darstellt. Deshalb freue ich mich, dass die Gifhorner hier einen zukunftsträchtigen Weg gehen und ein neuartiges, vielversprechendes Verfahren erproben wollen, an dessen Ende Biogas zur Energie- und Wärmegewinnung sowie handelbarer Dünger entstehen. Damit können Kreisläufe sinnvoll geschlossen und Schadstoffbelastungen des Bodens vermieden werden. Zugleich erwarte ich vom Gifhorner Vorhaben einen kräftigen Schub bei der Weiterentwicklung der Abwasserbehandlungstechnik nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll der in der Kläranlage der Stadt Gifhorn anfallende Klärschlamm komplett verwertet werden. Damit werden Klär- und Faulschlammtransporte sowie die aufwändige Klärschlamm-Trocknung überflüssig. Zugleich werden die organischen Schadstoffe nahezu vollständig abgebaut und die Schwermetalle abgetrennt. Das entstehende Biogas wird in einem Blockheizkraftwerk mit umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung zu Strom und Wärme umgewandelt.
Bundesumweltministerium und Bundesverbraucherschutzministerium hatten sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt, die Klärschlammausbringung auf landwirtschaftliche Böden in Zukunft weitgehend einzustellen, da sonst langfristig eine Anreicherung von Schadstoffen im Boden und letztlich in Nahrungsmitteln zu befürchten ist. Die Deponierung von unvorbehandelten Klärschlämmen ist ab Mitte 2005 nicht mehr zulässig.