Kommunalrichtlinie öffnet neues Antragsfenster
Vom 1. Juli bis 30. September 2017 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure über die Kommunalrichtlinie Anträge stellen. Förderfähig sind Klimaschutzinvestitionen, Projekte, Energiesparmodelle und das kommunale Klimaschutzmanagement. Rund 1.500 Anträge sind in diesem Jahr zwischen Januar und März bereits eingegangen. Das beantragte Gesamt-Fördervolumen beträgt bisher rund 75 Millionen Euro.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die Zahlen zeigen, dass unser Programm eine praktikable Unterstützung für das kommunale Klimaschutzengagement ist. Die starke Nachfrage macht deutlich, dass die Kommunen ihren Beitrag für ein besseres Klima durchaus sehr ernst nehmen.“
Die Kommunalrichtlinie ist das zentrale Förderinstrument für den kommunalen Klimaschutz und bietet ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten. Unterstützt werden unter anderem:
- Einstiegsberatungen und Energiesparmodelle,
- Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten,
- Umsetzung der Konzepte durch ein Klimaschutzmanagement sowie
- die Förderung kommunaler Klimaschutzinvestitionen, wie z.B. die Sanierung von Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen sowie Mobilität und Green-IT.
Anträge können zwischen dem 1. Juli bis 30. September 2017 beim Projektträger Jülich gestellt werden.
Auskunft und telefonische Beratung
Auskunft und Beratung erhalten interessierte Kommunen bei dem vom Bundesumweltministerium beauftragten Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz.
Zimmerstr. 13-15
10969 Berlin
Telefon 030 39 001-170
E-Mail skkk@klimaschutz.de
Internet www.klimaschutz.de/kommunen