IAEO verabschiedet Entsorgungskonvention

06.09.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 76/97 S
Thema: Ressourcen
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Bundesumweltministerin begrüßt die völkerrechtlich verbindlichen Regelungen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle

Bundesumweltministerin begrüßt die völkerrechtlich verbindlichen Regelungen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle

Vertreter von 64 Staaten haben vom 01. bis 05. September 1997 in einer diplomatischen Konferenz bei der Internationalen Atomenergieorganisation der UNO in Wien ein "Gemeinsames Übereinkommen über die sichere Behandlung abgebrannter Brennelemente und die sichere Behandlung radioaktiver Abfälle" (Entsorgungskonvention) verabschiedet. Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel begrüßt die völkerrechtlich verbindlichen Regelungen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle.

Ein besonders schwieriger Punkt war die Frage der Ausnahme abgebrannter Brennelemente in die Konvention. Hier einigte sich man auf eine gemeinsame Konvention über abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle in Form einer Doppelkonvention.

Der von Deutschland unterstützte Vorschlag, auch Wiederaufarbeitungsanlagen in die Konvention einzubeziehen, fand nicht die erforderliche Mehrheit. Die Staaten, die der Konvention beitreten, haben jedoch die Möglichkeit, Wiederaufarbeitungsanlagen freiwillig der Konvention zu unterstellen.

In der Entsorgungskonvention sind Sicherheitsanforderungen für die Handhabung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen bis hin zu ihrer endgültigen Beseitigung zusammengestellt. Die Sicherheitsanforderungen basieren auf den von der IAEO empfohlenen Sicherheitsstandards und spiegeln daher weltweite Erfahrungen auf diesem Gebiet wider. Mit der Aufnahme in einer Konvention erhalten diese bisher empfohlenen Standards einen verbindlichen Charakter.

Im zweiten Teil der Konvention wird das Überprüfungsverfahren festgelegt, durch das die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen gewährleistet werden soll. Hier folgt die Entsorgungskonvention dem Prozedere der Nuklearen Sicherheitskonvention. Danach muß auf regelmäßig stattfindenden Vertragsstaatenkonferenzen über die die Anwendung der Konvention berichtet werden. Ein solcher internationaler Überprüfungsprozeß verspricht nicht nur eine wirkungsvolle Kontrolle über die Einhaltung der Sicherheitsstandards, sondern gewährleistet auch einen permanenten Gedankenaustausch über diese und damit durch Weitergabe von Know-how eine Weiterentwicklung der Sicherheitskultur weltweit.

Die Bundesrepublik Deutschland hat wesentlich am Entstehen der Entsorgungskonvention mitgewirkt und wir ihr beitraten. Da bereits strenge Sicherheitsvorgaben in den deutschen Gesetzen und anderen Regelungen vorhanden sind, werden durch Beitritt zur Konvention keine Änderungen notwendig werden. Mit der Ratifizierung der Konvention wird bestehenden rechtlichen Vorgaben auf dem Gebiet der Entsorgung eine international anerkannte Rechtsetzung hinzugefügt.

06.09.1997 | Pressemitteilung 76/97 S | Ressourcen
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