Hochlauf der Wasserstofferzeugung: Erleichterte Genehmigung von Elektrolyseuren

24.07.2024
Das Bundeskabinett hat heute die Änderungsverordnung zur Anpassung der Vierten Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) beschlossen.

Das Bundeskabinett hat heute die Änderungsverordnung zur Anpassung der Vierten Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) beschlossen. Damit schafft die Bundesregierung die Voraussetzung für schnelle und einfachere Genehmigungen von Elektrolyseuren für die Wasserstofferzeugung, ohne dabei das Schutzniveau für die Umwelt zu beeinträchtigen. Am 4. August 2024 wird die Änderung der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen (IED) in Kraft treten. Mit der angepassten Verordnung geht das BMUV voran und hat bereits jetzt den europarechtlichen Spielraum genutzt, um den Hochlauf der Wasserstofferzeugung zu beschleunigen.

Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Parlamentarischer Staatssekretär: "Wir erleichtern mit dem heutigen Beschluss die Genehmigung von Elektrolyseuren zur Wasserstofferzeugung und passen damit bereits vor Inkrafttreten der europäischen Richtlinie unser Regelwerk für die Wasserstoffbeschleunigung zum frühsten Zeitpunkt an. Damit verkürzen wir für Unternehmen die Genehmigungsverfahren und reduzieren den bürokratischen Aufwand erheblich. Dies ist ein wichtiger Beitrag für den weiteren Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur und zur Transformation der Wirtschaft."

Die europäische Richtlinie über Industrieemissionen (IED) reguliert in Deutschland bereits heute über 13.000 Anlagen. Die Novelle legt u.a. einen Schwerpunkt auf die Transformation hin zu einer klimaneutralen, sauberen und kreislaufbasierten Industrie. Dazu gehört auch, dass künftig die Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyse erst ab 50 Tonnen Wasserstofferzeugungskapazität pro Tag einem europarechtlich vorgegebene Genehmigungsverfahren zu unterziehen ist. Bisher war die europarechtliche Genehmigung für alle Elektrolyseure im industriellen Maßstab erforderlich.

Damit diese Erleichterung in Deutschland direkt zum Tragen kommt, wurde heute die "Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen" beschlossen, um die nationale Gesetzgebung entsprechend anzupassen. Für Elektrolyseure mit einer elektrischen Nennleistung von weniger als 5 Megawatt soll die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht entfallen. Elektrolyseure mit einer Produktionskapazität von unter 50 Tonnen Wasserstoff pro Tag und somit einem geringen Beeinträchtigungspotenzial für Mensch und Umwelt können in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden.

Mit der Änderungsverordnung ebnet das Bundesumweltministerium den Weg für die Beschleunigung des Hochlaufs der Wasserstoffinfrastruktur und stellt damit einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz, den Immissionsschutz und die Transformation der Wirtschaft dar. Die Änderungsverordnung steht im engen Zusammenhang mit dem kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes und der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

24.07.2024 | Pressemitteilung Nr. 96/24 | Wirtschaft
https://www.bmuv.de/PM11091
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