Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das hessische Umweltministerium bundesaufsichtlich angewiesen, Genehmigungen zur Nachrüstung von Biblis A künftig nicht mehr ohne die Zustimmung der Bundesaufsicht zu erteilen. Damit wird sichergestellt, dass es nicht zu weiteren Defiziten bei der genehmigungsrechtlichen Prüfung durch das Land kommen kann und eine umfassende Würdigung aller sicherheitsrelevanten Aspekte - einschließlich neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse - bei der Nachrüstung von Biblis A erfolgt.
Grund für die bundesaufsichtliche Weisung ist die Ankündigung des hessischen Umweltministers, auch weiterhin Genehmigungsbescheide erteilen zu wollen, ohne die Bundesaufsicht vorab einzubeziehen. Damit verstößt das Land gegen bundesaufsichtliche Absprachen über die Vorgehensweise bei Genehmigungsverfahren. Entgegen diesen Absprachen, die seit 1994 bestanden und eingehalten wurden, hatte Dietzel am 15. Oktober Genehmigungen zur Nachrüstung des Atomkraftwerks Biblis A erteilt, ohne sie zuvor dem Bundesumweltminister zur Stellunganhme im Rahmen seiner Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht vorzulegen. Daher ist - ebenso wie bei der Genehmigung vom 15. Oktober - zu befürchten, dass keine umfassende und gründliche Prüfung der möglichen Auswirkungen von beabsichtigten Nachrüstungsmaßnahmen stattfindet.
"Ich fordere Minister Dietzel auf, sich an einmal getroffene Absprachen zu halten und jeden Anschein eines laxen Umgangs mit der Sicherheit zu unterlassen", erklärte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Er wies darauf hin, dass eine Landesaufsichtsbehörde, sofern sie gravierende Sicherheitsmängel an einer Anlage feststelle, diese vorläufig - also bis zur Nachrüstung - stilllegen müsse. "Es ist nicht hinnehmbar, dass Minister Dietzel mir vorwirft, die bundesaufsichtliche Prüfung dauere zu lange, er aber genau die Unterlagen, die ich für diese Prüfung benötige, seit Monaten nicht vorlegt", so Trittin.