Hersteller müssen Elektroschrott künftig kostenlos zurücknehmen

21.04.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 054/03
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Kommunen werden von Entsorgungsleistungen entlastet

Kommunen werden von Entsorgungsleistungen entlastet

Nach dem Vorstellungen des Bundesumweltministeriums sollen Verbraucher ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte künftig kostenlos zurückgeben können. Die Hersteller müssen für die Behandlung und Verwertung von Altgeräten sorgen und bestimmte Verwertungs- und Recycling-Anforderungen erfüllen. Dies geht aus einem Eckpunkte-Papier des Ministeriums hervor, das die künftigen Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten umreißt. Ziel ist es, zwei europäische Richtlinien zügig in deutsches Recht umzusetzen, die seit Februar 2003 in Kraft sind: Die eine regelt die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die andere beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in diesen Geräten.

Die Vorgaben der beiden EG-Richtlinien konkretisieren das Prinzip der Produktverantwortung, wie es im deutschen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bereits angelegt ist. Nach dem Vorschlag des BMU soll in einer neuen Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Verordnung (kurz: ElektroV) sichergestellt werden, dass die Verbraucher ihre Altgeräte ab Mitte August 2005 kostenlos abgeben können. Die Verantwortung der Hersteller soll mit der Abholung der Altgeräte bei den kommunalen Sammelstellen einsetzen. Ihre Rücknahmepflicht soll sich auf alle Altgeräte beziehen, also auch auf solche, die vor in Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden oder sich keinem Produzenten mehr zuordnen lassen. Darüber hinaus soll die Verwendung gefährlicher Stoffe eingeschränkt werden. So sollen ab dem 1. Juli 2006 keine Geräte mehr auf den Markt kommen, die Schwermetalle und bestimmte bromierte Flammschutzmittel enthalten.

Das Bundesumweltministerium will einen fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern und auf dem Entsorgungsmarkt sicherstellen. So sollen sich alle Hersteller bei einer von der Wirtschaft einzurichtenden neutralen Stelle registrieren lassen und dieser nachweisen, dass sie ihren Entsorgungspflichten nachkommen. Die Abholung der Altgeräte bei den Kommunen soll organisiert und koordiniert werden, um "Trittbrettfahrerei" und "Rosinenpicken" zu verhindern.

21.04.2003 | Pressemitteilung 054/03 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1894
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