Hennerkes und Machnig: Länder und Kommunen sollen bei Kennzeichnungsverordnung mehr Spielräume erhalten

04.03.2007
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 059/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Gemeinsame Erklärung des Bundesverkehrs- und des Bundesumweltministeriums

Gemeinsame Erklärung des Bundesverkehrs- und des Bundesumweltministeriums

Zu der aktuellen Diskussion um die Kennzeichnungsverordnung und mögliche Fahrverbote bei hohen Feinstaubbelastungen erklären Jörg Hennerkes, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, und Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesumweltministerium:

"Das Leben in unseren Städten muss lebenswert bleiben. Deshalb setzen wir uns für die Verbesserung der Umweltbedingungen in unseren Städten ein. So müssen wir auch die Emissionen des Straßenverkehrs weiter reduzieren. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß haben in hoch belasteten Zonen nichts zu suchen. EU, Bund und Länder haben deshalb die Initiative ergriffen, damit die Kommunen Umweltzonen einrichten und Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoß aus diesen Zonen fernhalten können."

In den vergangenen Wochen hatten einzelne Großstädte und Länder eine Gleichstellung von G-Kat-Fahrzeugen mit Euro 1 Benzinern gefordert. Um diesen nachträglichen Forderungen unbürokratisch Rechnung zu tragen, wird der Bund den Ländern und Kommunen die Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung und eine neue Kategorie für ältere Benziner vorschlagen.

Die Staatssekretäre erklären: "Damit stellen wir eine Lösung zur Diskussion, mit der die Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, anstelle der Erteilung von Ausnahmen im Einzelfall - mit entsprechendem bürokratischen Aufwand - zusätzlich zwischen den G-Kat-Fahrzeugen und jüngeren Fahrzeugen zu differenzieren. Sie können so großflächig ihre Umweltzonen für diese Fahrzeuge entweder generell oder nach von ihnen vorher festgelegten Kriterien öffnen."

Die Einzelheiten dieser Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung werden mit den Ländern und dem Deutschen Städtetag in den nächsten Wochen beraten. Dabei sollen auch begrenzte Ausnahmen für Oldtimer geprüft werden.

04.03.2007 | Pressemitteilung Nr. 059/07
https://www.bmuv.de/PM3317
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