Ab dem nächsten Jahr wird der Bund jährlich 200 Millionen Euro in die Sanierung sozialer Infrastrukturen investieren. Bundesbauministerin Barbara Hendricks skizzierte heute im Kabinett die Eckpunkte ihres Investitionspakts für sozialen Zusammenhalt.
Hendricks: "Mir ist wichtig, dass der Investitionspakt allen Menschen zugutekommt, Neuankömmlingen und Einheimischen. Mit diesen Investitionen können wir heute die sozialen Ghettos von morgen verhindern. Denn wir brauchen nicht nur genügend bezahlbaren Wohnraum, wir brauchen auch die Ertüchtigung der sozialen Infrastruktur als Grundlage für den sozialen Zusammenhalt in Städten und Gemeinden. Das sind beispielsweise Begegnungszentren, Stadtteilzentren, Stadtteilschulen oder Kitas."
Der Investitionspakt für sozialen Zusammenhalt umfasst als Bundesfinanzhilfe eine Finanzierung durch Bund, Länder und Kommunen. Der Bund wird dabei eine tragende Rolle spielen und ab dem kommenden Jahr jährlich 200 Millionen Euro pro Jahr bereitstellen. Dieses Geld soll vor allem in den Ausbau und die Sanierung der Bildungseinrichtungen investiert werden, aber auch in den Ausbau von Stadtteilzentren und Bürgerhäusern, um ehrenamtlich Engagierte zu unterstützen.
Zur Begleitung der Investitionen soll es in den Vierteln Integrationsmanager geben, die vor Ort Ansprechpartner sind für Vereine und Initiativen, aber auch für Neubürger und Einheimische.
Hendricks: "Wir wollen unsere Kitas und Schulen zu Herzkammern der Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalts ausbauen und ihre Verankerung im Stadtteil stärken. Wir wollen damit auch die vielen Ehrenamtlichen unterstützen, die sich für das Miteinander der Menschen in ihrer Nachbarschaft einsetzen. Das ist auch eine Frage der Anerkennung von gesellschaftlichem Engagement, und dafür werden wir jetzt mehr Geld in die Hand nehmen."
Weitere 100 Millionen Euro wird das Bundesbauministerium über die bewährten Stadtumbauprogramme und das Programm Soziale Stadt investieren. Insgesamt stehen damit ab dem Jahr 2017 pro Jahr zusätzlich 300 Millionen Euro für die soziale Stadtentwicklung zur Verfügung. Im nächsten Schritt wird das Bundesbauministerium mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zur Verteilung der Investitionsmittel verhandeln. Kommunen können dann Anträge bei den Ländern stellen.