Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Klagen der Atomkonzerne gegen das Atomausstiegsgesetz von 2011 erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:
"Ich bin sehr zufrieden mit der Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass das Atomausstiegsgesetz von 2011 im Wesentlichen mit unserer Verfassung im Einklang steht. Sowohl die Einführung fester Abschalttermine als auch die Staffelung der Abschaltfristen sind verfassungskonform. Verfassungskonform sind auch die entschädigungslose Rücknahme der Laufzeitverlängerungen von 2010 und das Gesetzgebungsverfahren selbst. Die Milliardenforderungen der Konzerne sind mit dem heutigen Tage vom Tisch.
Das Gericht sieht lediglich in einem Randbereich des Gesetzes zu den beiden AKW Krümmel und Mülheim-Kärlich einen Sonderfall, der jedoch die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes insgesamt nicht in Frage stellt. Für diese beiden Anlagen muss der Gesetzgeber nunmehr einen Ausgleich schaffen. Wie dies erfolgen kann, darüber lässt das Gericht dem Gesetzgeber einen breiten Gestaltungsspielraum. Damit steht jedenfalls fest, dass der Zeitplan des Atomausstiegs nicht verändert wird."