Hendricks: Bedenken gegen eine Erweiterung von Konrad haben wir Rechnung getragen

12.08.2015
Porträtbild von Barbara Hendricks
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 199/15
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Bundeskabinett beschließt umfassendes Konzept zur Entsorgung des Atommülls

Bundeskabinett beschließt umfassendes Konzept zur Entsorgung des Atommülls

Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Kabinett heute ein umfassendes Konzept zur verantwortungsvollen und sicheren Entsorgung aller radioaktiven Abfälle beschlossen. Als Grundlage für die Erstellung dieses Nationalen Entsorgungsprogramms hat das Bundesumweltministerium erstmals eine Gesamtdarstellung erarbeitet, die allen absehbaren und potentiellen Atommüll beinhaltet, der entsorgt werden muss. Dem Kabinettsbeschluss ging eine Strategische Umweltprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit voran. In diesem Rahmen konnten Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden zum Entwurf Stellung nehmen. Das Programm wird jetzt der EU-Kommission vorgelegt.

Bundesumweltministerin Hendricks: "Mit dem Entsorgungsprogramm schaffen wir Transparenz und eine belastbare, solide gerechnete und ungeschönte Planung für die Entsorgung des Atommülls. In den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere Bedenken gegen eine Erweiterung der Schachtanlage Konrad geäußert worden. Diese Bedenken haben wir sehr ernst genommen und nach der Auswertung der Stellungnahmen in die Überarbeitung des Entwurfs einbezogen. Es war mir ein besonderes Anliegen, die Interessen der Bevölkerung vor Ort aufzunehmen und sich nicht darüber hinwegzusetzen. Das ist praktizierte Bürgerbeteiligung."

Mit dem Beschluss des Nationalen Entsorgungsprogramms kommt die Bundesregierung nicht nur ihrer Pflicht entsprechend den Vorgaben der EU nach, ein solches Programm aufzustellen und dieses fristgerecht bis zum 23. August 2015 der EU-Kommission zu übersenden, sondern sie stellt sich damit insbesondere der Verantwortung, das bisher ungelöste Problem der Atommüllentsorgung ernsthaft anzugehen und nicht zukünftigen Generationen zu überlassen.

Hinsichtlich der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und der eventuell endzulagernden Abfälle aus der Urananreichung in Gronau wurde in dem Entsorgungsprogramm konkretisierend ausgeführt, dass diese bei der Standortsuche für das Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfälle berücksichtigt werden sollen. Hendricks: "Schacht Konrad scheidet nicht mit endgültiger Gewissheit aus. Aber ich habe klar die Richtung vorgegeben. Eine Erweiterung von Konrad wollen wir auf diese Weise vermeiden." Im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms waren das Endlager Konrad und das Endlager für hochradioaktive Abfälle noch als gleichwertige Optionen für die Asse-Abfälle und Urantails vorgesehen.

Grundlage des Nationalen Entsorgungsprogramms ist ein aktuelles Verzeichnis, das alle Arten radioaktiver Abfälle umfasst, die in Deutschland endgelagert werden sollen. Das schließt sowohl den hochradioaktiven Atommüll wie die abgebrannten Brennelemente aus den Atomkraftwerken und zurückgeführte Abfälle aus der ausländischen Wiederaufarbeitung als auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle aller Art ein. Zudem enthält das Verzeichnis eine Prognose über die zu erwartende Menge der radioaktiven Abfälle, die bis 2080 anfällt.

Die erwarteten Mengen an radioaktiven Abfällen sind im Nationalen Entsorgungsprogramm detailliert aufgeführt. Dabei handelt es sich um:   

  • rund 10.500 Tonnen Schwermetall in Form von bestrahlten Brennelementen aus dem Betrieb der Atomkraftwerke (diese Masse wird in rund 1100 Behältern in der Regel der Bauart CASTOR®V aufbewahrt),
  • rund 300 Behälter mit hoch- und mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente im europäischen Ausland sowie
  • rund 500 Behälter mit bestrahlten Brennelementen aus dem Betrieb von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsreaktoren.

Zusätzlich werden rund 600.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingeplant. Dies umfasst insbesondere erwartete radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke, aber auch radioaktive Abfälle aus Industrie, Medizin und Forschung. Außerdem sind derzeitige Schätzungen zur Abfallmenge aus der Schachtanlage Asse II berücksichtigt. Die dort eingelagerten Abfälle sollen zurückgeholt werden, es wird von einem Volumen in einer Größenordnung von 200.000 Kubikmeter ausgegangen. Des Weiteren ist in dieser Schätzung auch eine Menge von 100.000 Kubikmeter von Abfällen aus der Urananreicherung vorsorglich eingeplant, die entsorgt werden müssen, sofern diese nicht verwertet werden.

Für die Endlagerung der radioaktiven Abfälle sieht das Konzept des Bundesumweltministeriums zwei Standorte vor: das bereits genehmigte Endlager Konrad für vernachlässigbar Wärme entwickelnde Abfälle und einen noch festzulegenden Standort für insbesondere hochradioaktive Abfälle. Das BMUB hält eine zügige Inbetriebnahme von Schacht Konrad für unverzichtbar.

12.08.2015 | Pressemitteilung Nr. 199/15 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM6154
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