Hendricks: Anrainer müssen mehr tun für intakte Ostsee

06.03.2018
Kreidefelsen auf der Insel Rügen
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 053/18
Thema: Meeresschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Der Ostsee-Aktionsplan soll bis spätestens 2021 überarbeitet werden, damit die Ostsee in einen guten Zustand kommt. Darauf verständigten sich die Umweltministerinnen und Umweltminister der Ostsee-Anrainerstaaten auf der Konferenz.

Vertragsstaaten des Ostsee-Abkommens HELCOM treffen sich in Brüssel

Der Ostsee-Aktionsplan soll bis spätestens 2021 überarbeitet werden, damit die Ostsee wieder in einen guten Zustand kommt. Auf diesen Fahrplan verständigten sich die Umweltministerinnen und Umweltminister der Ostsee-Anrainerstaaten auf der Konferenz des Helsinki Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (HELCOM) heute in Brüssel. Der neue Aktionsplan soll zusätzliche Maßnahmen enthalten, so die Erklärung der Ministerinnen und Minister. Besonders dringend ist, die zu hohe Nährstoffbelastung der Ostsee zu senken.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nannte in Brüssel drei Prioritäten für den deutschen Beitrag zum Schutz der Ostsee: "Wir müssen erstens die viel zu hohe Belastung mit Nähr- und Schadstoffen senken, zweitens den Kampf gegen den Meeresmüll forcieren und drittens die Biodiversität mit wirksamen Schutzgebieten erhalten. In allen drei Bereichen wurden bislang zu wenig Fortschritte gemacht."

Die Ministerinnen und Minister sind einvernehmlich zu der Schlussfolgerung gekommen, dass die bisherigen Maßnahmen für eine gesunde Ostsee bis 2021 nicht ausreichen. Die Konferenz bekannte sich zum vereinbarten Ostseeaktionsplan, der angesichts neuer Herausforderungen nun überarbeitet werden soll. Dabei geht es zunächst um die regional bedeutenden Kernthemen der zu hohen Belastung mit Nähr- und Schadstoffen, den Schutz der Biodiversität sowie maritime Aktivitäten, das heißt Schifffahrt und Offshoreaktivitäten. Ausdrücklich sollen jedoch auch globale Entwicklungen wie das Nachhaltigkeitsziel 14 (Ozeane) der Agenda 2030 mit einbezogen werden.

Hendricks: "In der Ostsee spiegelt sich, was wir auch aus Deutschland kennen: überhöhte Nährstoffeinträge in Gewässer, im Wesentlichen aus der Landwirtschaft, müssen deutlich zurückgefahren werden. In Deutschland setzen wir mit einer revidierten Düngeverordnung und einer neuen Klärschlammverordnung genau dort an. Die Bekämpfung der Verschmutzung an der Quelle ist dabei für uns zwingend. Beim Schutz der Meeresbiodiversität werden die im Herbst vergangenen Jahres in Kraft getretenen Schutzgebietsverordnungen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Zustands der Ostsee leisten."

Die Helsinki-Kommission zum Schutz der Ostsee (HELCOM) besteht seit 1974 als zwischenstaatliche Kommission. Sie arbeitet fachlich/wissenschaftlich und wurde von den Ostseeanrainern, darunter Deutschland, gegründet. Aktuelle Grundlage ist das 1992 in revidierter Fassung gezeichnete Helsinki-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets. Es handelt sich um ein Umweltübereinkommen, das die Anwendung des Ökosystemansatzes in der Ostseeregion über den Ostseeaktionsplan (Baltic Sea Action Plan, BSAP, 2007) und Zielerreichung bis 2021 ('guter Umweltzustand der Ostsee') im Wege der Kooperation fördert. Bis Sommer 2018 hat die EU Kommission als Vertragspartei den HELCOM Vorsitz inne, gefolgt von Finnland (2018 bis 2020) und Deutschland (2020 bis 2022).

06.03.2018 | Pressemitteilung Nr. 053/18 | Meeresschutz
https://www.bmuv.de/PM7773
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