Ab 1. Juli gelten höhere Fördersätze
Gute Nachrichten hat das Bundesumweltministerium für Hausbesitzer, die auf den Dächern ihrer Gebäude Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung errichten wollen. Ab dem 1. Juli werden die Fördersätze von derzeit 110 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche auf 135 Euro angehoben. Damit werden diese Kombi-Anlagen, die die Solarwärme gegenüber Anlagen zur reinen Brauchwassererwärmung besser ausnutzen, zukünftig besser gestellt.
Bundesumweltminister Trittin geht davon aus, dass durch die verbesserte Förderung das umweltfreundliche Heizen von Gebäuden mit der Sonne weiter an Attraktivität gewinnt. "Das Marktanreizprogramm zur Förderung von Erneuerbaren Energien leistet einen messbaren Beitrag, dass Wärme aus erneuerbaren Energien Schritt für Schritt billiger und komfortabler nutzbar wird."</>
Eine leichte Absenkung der Fördersätze für Solarkollektoren betrifft dagegen nur die reinen Brauchwasseranlagen - und diese fällt mit einer Absenkung der Fördersätze um 5 Prozent von 110 Euro auf 105 moderat aus. "Steigende Ölpreise und um 10 Prozent gesunkene Investitionskosten seit 2 Jahren dürften die Reduzierung der Förderung, die bei einer Standard-Kollektorgröße von 6 Quadratmetern gerade 30 Euro ausmacht, mehr als kompensieren", so Trittin.
Neu ab 1. Juli 2005 ist auch die Möglichkeit für Schulen, neben der Förderung von Solarkollektoranlagen und automatisch beschickten Biomasseanlagen einen Bonus für zusätzliche Maßnahmen zu erhalten, die den Betrieb der Anlage für Schüler, Lehrer und Eltern anschaulich machen. Der neue Programmteil "Wärme aus Erneuerbaren Energien in der Schule" ersetzt die bisherige Förderung von Photovoltaikanlagen auf Schulen, denn solche Anlagen können seit dem vergangenen Jahr die attraktiven Einspeisevergütungen nach dem EEG erhalten.
Die neuen Förderkonditionen gelten für Anträge von Privatpersonen und Kommunen, im Programm "Wärme aus Erneuerbaren Energien" für Träger von Schulen, die ab dem 1. Juli 2005 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen. Das Bundesumweltministerium stellt für die Förderung von Investitionen im Bereich Erneuerbare Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms in diesem Jahr 193 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit der Richtlinienänderung 2005 sollen noch weitere Anpassungen der Förderrichtlinien an die Marktentwicklung der Erneuerbare-Energien-Technologien umgesetzt werden, die aber erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission in Kraft treten können. Hierüber wird das BMU gesondert unterrichten.