Bundesumweltministerium setzt mit neuen Leitlinien Qualitätsstandards für Bürgerbeteiligung
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat heute Leitlinien mit Qualitätsstandards für Bürgerbeteiligungsverfahren vorgestellt. Die Leitlinien mit dem Titel "Gute Bürgerbeteiligung. Leitlinien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit" wurden unter Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern und Beschäftigten des BMU nach wissenschaftlicher Anleitung entwickelt.
Staatssekretär Jochen Flasbarth: "Bürgerbeteiligung hat einen hohen Stellenwert für das BMU. Das hat vor allem zwei Gründe: Gute Bürgerbeteiligung kann zu besserer Umweltpolitik beitragen. Sie erweitert die Grundlagen, auf denen wir unsere Entscheidungen aufbauen. Zugleich können gut gemachte Bürgerbeteiligungsverfahren Verständnis, Interesse und Engagement für Umweltpolitik in der Bevölkerung stärken und zu einer lebendigen Demokratie beitragen."
Mit Bürgerbeteiligungsverfahren bindet das BMU Bürgerinnen und Bürger in beratender Funktion in Entscheidungsprozesse ein. Das heißt, dass Bürgerinnen und Bürger die Informationsgrundlagen für eine Entscheidung mit Hinweisen oder eigenen Vorschlägen verbessern. Die Entscheidung und die Verantwortung bleibt beim BMU. Bürgerbeteiligungsverfahren des BMU richten sich an Privatpersonen. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung, um an einem Bürgerbeteiligungsverfahren teilzunehmen.
Beispiele für zurückliegende Bürgerbeteiligungsverfahren des BMU:
- Online-Dialog zum "Aktionsprogramm Insektenschutz" (Auswertung läuft)
- Bürgerdialog zum Klimaschutzplan 2050
- Bürgerdialog zum Integrierten Umweltprogramm 2030
- "GesprächStoff – Ressourcenschonend leben" Bürgerdialog zu Deutschen Ressourceneffizienzprogramm Progress II