Zu Pressemeldungen, nach denen ein vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenes Gutachten angeblich zu dem Ergebnis kommt, dass eine weitere Vertiefung der Elbe unter Umweltaspekten Vorteile bringe, erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
Das Bundesumweltministerium hat am 1. Oktober 2004 das Institut für Seeschifffahrt und Logistik (ISL) beauftragt, ein Kurzgutachten zu Kooperationsmöglichkeiten der deutschen Seehäfen zu erstellen.
Dazu hat das ISL Ende Oktober den Entwurf eines Endberichtes vorgelegt. In dem Bericht wird auf der letzten Seite völlig lösgelöst von der Struktur des restlichen Gutachtens - und jenseits der in Auftrag gegebenen Fragestellung - auf knapp einer Seite eine Position zur Elbvertiefung entwickelt, ohne diese wissenschaftlich herzuleiten oder zu belegen.
Dies dürfte dem ISL auch schwer fallen, weil es sich damit über Aussagen anderer Gutachten hinwegsetzen müsste. Zudem verfügt das ISL in ökologischen Fragen über keine hinreichende fachliche Kompetenz.
Die Stärken des ISL liegen in der ökonomischen Analyse des Seeverkehrs und der Seeverkehrswirtschaft. Allein diese Stärken waren der Grund, das Institut mit einem derartigen Gutachten zu beauftragen. Das Bundesumweltministerium hat am 25. November eine Überarbeitung des Gutachtens angemahnt, die dieser Aufgabenstellung entspricht. Bislang ist eine solche nicht erfolgt. Statt dessen ist der Entwurf des Kurzgutachtens am Wochenende in der Presse aufgetaucht.
Offenbar entsteht bei der langjährigen Beschäftigung mit der Seeschifffahrtswirtschaft eine Nähe zum Untersuchungsgegenstand, die es unmöglich macht, klar abgrenzbare Aufgabenstellungen objektiv zu bearbeiten.