Grenzüberschreitende Umweltprüfung zwischen Polen und Deutschland künftig klarer geregelt

18.10.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 268/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Die Prüfung möglicher Umweltauswirkungen von Großvorhaben in Deutschland und Polen auf die jeweils andere Seite wird künftig klarer geregelt. Ein entsprechendes Gesetz hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel heute beschlossen. Gabriel: "Die möglichen Umweltauswirkungen eines Vorhabens beschränken sich häufig nicht auf das eigene Staatsgebiet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung sorgt für Transparenz und ist die Voraussetzung dafür, Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für die reibungslose Zusammenarbeit beider Länder."

Die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gilt für alle geplanten Industrieanlagen und Großvorhaben wie Verkehrsprojekte, die nach nationalem Recht einer UVP bedürfen und Auswirkungen auf Nachbarstaaten haben können. Die Prüfung möglicher Auswirkungen auf die Umwelt für den jeweiligen Nachbarstaat ist bisher schon vorgeschrieben, die Vorgaben für das Verfahren werden künftig aber klarer und detailliert geregelt.

Das Gesetz beruht auf einer deutsch-polnischen Vereinbarung vom 11. April 2006. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.

18.10.2006 | Pressemitteilung Nr. 268/06
https://www.bmuv.de/PM3139
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