Greenpeace-Behauptungen sind unzutreffend

11.02.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 13/97 S
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:


Zur Beförderung größerer Mengen radioaktiven Materials mit hohem Aktivitätsinventar (z. B. abgebrannte Brennelemente) werden sogenannte Typ-B-Behälter (z. B. Castor-Behälter) verwendet, die unfallsicher sind. Diese Behälter müssen selbst bei schwersten Handhabungs- und Transportunfällen den dabei auftretenden mechanischen und thermischen Belastungen widerstehen, ohne daß ihre Sicherheitsfunktion wesentlich beeinträchtigt wird.

Die vor der amtlichen Zulassung erforderliche Überprüfung durch das Bundesamt für Materialprüfung entspricht dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie den IAEA-Empfehlungen. Diese Empfehlungen lassen als gleichwertige Prüfmethoden


  • Prüfungen an Behälter-Prototypen oder Serienmustern,
  • Prüfungen an Modellen eines geeigneten Maßstabs,
  • Bezugnahme auf frühere annähernd ähnliche Nachweise und
  • von Berechnungen und begründeter Betrachtung

zu.

Die Tests nach den Empfehlungen der IAEA beschreiben die Auslegungslasten für Transportbehälter. Natürlich wird für die Betrachtung von Transportszenarien bedacht, daß Brücken erheblich höher sein können als neun Meter, Züge schneller fahren als 50 km/h (dieses ist die Endgeschwindigkeit beim 9 m-Falltest auf ein unnachgiebiges Aufprallfundament) und Brände länger dauern können als 30 Minuten und partiell "heißer" sein können.

Dem wird mit den Prüfbedingungen Rechnung getragen, unter denen die Tests stattfinden: Ein unnachgiebiges Aufprallfundament gemäß den IAEA-Prüfanforderungen wird in der Realität schwerlich zu finden sein. Bedingt durch das unnachgiebige Aufprallfundament beim 9 m-Falltest wird die gesamte Fallenergie von dem Behälter aufgenommen und nicht, wie bei Eisenbahnbetriebs- oder Straßenverkehrsunfällen die Regel, größtenteils auf die Unfallpartner oder einen nachgiebigen Untergrund übertragen. Durch diese Prüfmethode ist nachgewiesen, daß Typ-B-Behälter alle zu unterstellenden Unfälle unversehrt überstehen. Ebenso wird in der Realität ein Feuer, das wie ein Ofen wirkt (allseitig 800 Grad Celsius) und einen großen, schweren Behälter allseitig umschließt, schwerlich zu finden sein.

Der von Greenpeace angestellte Vergleich zwischen der Baumusterzulassung von Castor-Behältern und der Baumusterzulassung von Kraftfahrzeugen liegt aus mehreren Gründen neben der Sache. Die Bundesanstalt für Materialprüfung weist hierzu beispielhaft auf die geringere betriebliche Beanspruchung der Castor-Behälter im Vergleich zu Kraftfahrzeugen hin, deren technische Systeme bei bestimmungsgemäßer Nutzung einem ständigen Verschleiß ausgesetzt sind.

Die Prüfungsmethode der Bundesanstalt für Materialprüfung zur Beurteilung der Sicherheit der Transportbehälter ist bereits von mehreren Gerichten als zuverlässig anerkannt worden.
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11.02.1997 | Pressemitteilung 13/97 S | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM1412
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