Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
"Mit völlig falschen Zahlen und wissenschaftlich nicht haltbaren Behauptungen will Greenpeace die Bevölkerung verunsichern und gegen die Transporte aufbringen. Die von Greenpeace behauptete weiträumige Freisetzung von Radioaktivität bei einem angenommenen schweren Unfall basiert auf einer völlig falschen Betrachtung. Die Bauartprüfungen haben ergeben, daß der Einschluß radioaktiven Inventars im CASTOR-Behälter auch bei schweren Unfällen gewährleistet ist und keinesfalls eine großräumige Strahlenexposition erfolgt," erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel.
Von Greenpeace wurde heute wieder behauptet, daß die Behälter des Typs CASTOR V/19 und CASTOR V/52 keiner hinreichenden Prüfung unterzogen wurden. Seitens des Bundesumweltministeriums und der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM), die in Deutschland die für die Bauartprüfung derartiger Behälter zuständige Bundesbehörde ist, wird hierzu folgende Klarstellung gegeben:
Nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften, die auf den weltweit vereinbarten "IAEA-Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material" basieren, kann die sicherheitstechnische Behälterprüfung nach folgenden Methoden, auch in beliebiger Kombination, erfolgen:
- Prüfung an Behälterprototypen oder Serienmustern,
- Prüfung an Modellen eines geeigneten Maßstabes,
- Bezugnahme auf frühere annähernd ähnliche Nachweise,
- Berechnungen oder begründete Betrachtungen.
Die BAM als zuständige Bundesbehörde hat selbst bisher über 70 Fall- und Brandversuche an 13 verschiedenen Prüfmustern des Typs CASTOR und vergleichbarer Bauart durchgeführt, u.a. weltweit erstmalig Versuche mit einem großen Brennelementtransportbehälter im Originalmaßstab. Auf der Basis der Erfahrungen aus diesen Versuchen und anderen wissenschaftlichen Untersuchungen sowie auf der Grundlage sorgfältiger Übertragbarkeitsbetrachtungen in Kombination mit geeigneten Berechnungsmethoden der Technischen Mechanik und Thermodynamik sind eindeutige Sicherheitsnachweise auch für modifizierte CASTOR-Behältervarianten möglich, ohne daß in jedem Einzelfall erneut experimentelle Fall- und Feuerversuche an Originalbehältern durchgeführt werden müssen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn technische Ähnlichkeitsbeziehungen wie bei den Varianten der CASTOR-Behälter, denen ein gleichartiges Konstruktionsprinzip zugrunde liegt, gegeben sind.
Es ist also festzustellen, daß jede einzelne zugelassene Behälterbauart einer detaillierten Prüfung der konstruktiven Sicherheit von der BAM unterzogen wurde. Die Durchführung dieser Prüfung nach den o.g. Methoden ist nicht zu beanstanden, sondern entspricht dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie der allgemeinen Ingenieurpraxis. Darüber hinaus ist zu erwähnen, daß u.a. an einem Originalbehälter, der weitgehende Ähnlichkeit mit Behältern des Typs CASTOR V/19 bzw. CASTOR V/52 aufwies, in Japan Versuche durchgeführt wurden, die als Erkenntnisquelle in deutschen Genehmigungsverfahren Berücksichtigung gefunden haben. Außerdem wurde jeder einzelne in Betrieb genommene Behälter nach einem von der BAM genehmigten Qualitätssicherungs-Programm hergestellt und von der BAM und anderen unabhängigen Sachverständigen in zahlreichen Werkstoff-, Bauteil- und Funktionskontrollen umfassend geprüft.