Geänderte Gebührenverordnung zum Umweltauditgesetz tritt am 12. Dezember 2006 in Kraft
In Deutschland sind mehr als 200 Umweltgutachter oder Umweltgutachteror-ganisationen für die Zertifizierung von Unternehmen tätig, die freiwillig den Regeln des europäischen Umweltmanagement-Systems EMAS (European Management and Audit Scheme) folgen. Sie können sich jetzt auf sinkende Gebührensätze freuen: Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung werden diese in den kommenden Jahren im Durchschnitt um 15 Prozent günstiger. Weil die Gutachter diese Kosten auf die geprüften Unternehmen umlegen können, dürften auch hier die Kosten sinken. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: „Wir wollen EMAS als hochwertiges Umweltmanagement-System noch attraktiver machen. Einen Beitrag hierzu werden die niedrigeren Gebühren leisten“.
Die Umweltgutachter führen Betriebsbegehungen und Dokumentenprüfungen durch und stellen dann eine Gültigkeitserklärung für die "Umwelterklärung" (die Umweltbilanz) des Unternehmens oder der sonstigen Organisation aus. Sie werden von der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU), die von 13 großen Wirtschaftsverbänden getragen wird, nach einer Prüfung zugelassen und unterliegen deren Aufsicht. Die Kosten der Zulassung und Aufsicht tragen die Umweltgutachter, die für die jeweiligen Amtshandlungen Gebühren an die DAU zahlen, diese aber auf die von ihnen geprüften Organisationen umlegen können.
Die Grundgebühr für die Zulassung als Einzelgutachter fällt etwa von 3.500 Euro auf 2.500 Euro, für die Zulassung als Umweltgutachterorganisation von 4.000 auf 3.000 Euro. Auch die standortbezogenen Gebührenanteile, die die Standortbegutachtung betreffen, wurden gesenkt.