Gabriel wendet Zwangsgeld gegen Deutschland ab

17.02.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 027/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Zusätzliche Naturschutzgebiete nach Brüssel gemeldet - Forderungen der EU-Kommission fristgerecht erfüllt

Zusätzliche Naturschutzgebiete nach Brüssel gemeldet - Forderungen der EU-Kommission fristgerecht erfüllt

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat heute 21 zusätzliche Gebiete, die von den Bundesländern nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) ausgewiesen wurden, nach Brüssel gemeldet. Damit hat Deutschland sämtliche von der EU-Kommission angemahnten Nachmeldungen und alle Forderungen im Rahmen eines Zwangsgeldverfahrens fristgerecht erfüllt. Gabriel dankte den Ländern, dass sie ihre Zusagen zur Nachmeldung eingehalten und die Defizite innerhalb der von Brüssel gesetzten zweimonatigen Frist behoben haben.

Gabriel: "Ich bin sehr optimistisch, dass die EU-Kommission nach Prüfung der nun vorgelegten FFH-Nachmeldungen das Verfahren gegen Deutschland einstellen und somit die Zahlung hoher Strafgelder abwendet wird. Ich möchte den Ländern ausdrücklich für ihre Kooperation danken. Ein jahrelanger Konflikt zwischen Deutschland und der Kommission ist nun mit einem positiven Ergebnis ausgeräumt worden."

Hauptkritikpunkt der Kommission waren die fehlenden Meldungen an den Flussmündungen (so genannte Ästuare) von Ems, Weser, Elbe und Trave durch die zuständigen Küstenländer. Diese wurden nun vollständig von den zuständigen Ländern als FFH-Gebiete ausgewiesen und dem Bundesumweltministerium zur Weitermeldung nach Brüssel übermittelt.

Wegen mangelhafter Umsetzung der FFH-Richtlinie hatte die Europäische Kommission am 19. Dezember 2005 im Rahmen des seit April 2003 laufenden Zwangsgeldverfahrens ein letztes Mahnschreiben an Deutschland geschickt. Darin wurden die noch bestehenden Meldedefizite der Länder im Detail benannt und eine Frist bis zum 19. Februar dieses Jahres gesetzt, um diese Defizite abzuarbeiten. Hätte die Nachmeldung nicht rechtzeitig erfolgen können, wäre mit einer Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof zu rechnen gewesen. Dieser hätte dann ein einmaliges Strafgeld in zweistelliger Millionenhöhe und zusätzlich ein Zwangsgeld von bis zu 900.000 Euro pro Tag bis zur vollständigen Nachmeldung der Gebiete verhängen können.

Gabriel: "Ich weiß, dass diese FFH-Nachmeldungen in einigen Ländern ein wahrer Kraftakt waren. Es hat sich gezeigt, dass es oft noch erhebliche Missverständnisse zum Inhalt der FFH-Richtlinie und insbesondere zu den wirtschaftlichen Konsequenzen von FFH-Meldungen gibt. Ich möchte daher nochmals klarstellen, dass die FFH-Richtlinie keine Verhinderungsrichtlinie ist, sondern dass sie den Ausgleich von Naturschutzinteressen einerseits und sozialen und wirtschaftlichen Interessen andererseits vorsieht. Dieser Interessenausgleich darf nach den Vorgaben der Richtlinie jedoch erst nach und nicht schon bei der Meldung eines Gebietes zum Zuge kommen. Dies ist z. B. im Fall des ökologisch bedeutsamen Gebiets "Mühlenberger Loch" an der Elbe für die Erweiterung des Airbus-Werkes geschehen: eine Erweiterung der Werkshallen, die einen Teil des aus Naturschutzsicht wertvollen Gebiets betreffen, konnte aufgrund der Meldung als FFH-Gebiet zügig durchgeführt werden. Hätte man eine Meldung verweigert, wären Verfahrensverzögerungen unvermeidbar gewesen."

In Deutschland sind rund 5,3 Millionen Hektar (ha) als FFH-Gebiete an Land und im Meer gemeldet; dies entspricht einem Anteil an der Landesfläche von knapp 10 Prozent. Die nun erfolgten FFH-Nachmeldungen betreffen 21 neue Gebiete sowie Erweiterungen mehrerer bereits gemeldeter Gebiete mit einer Fläche von insgesamt ca. 19.000 ha.

Gabriel: "Nachdem die FFH-Meldungen nun abgeschlossen sind, kommt es jetzt darauf an, das ökologische Netz Natura 2000 mit Leben zu füllen. Dazu gehört für mich auch, dass der in der Richtlinie vorgesehene ernsthafte Interessenausgleich zwischen den Belangen des Naturschutzes und von Wirtschaft und Gesellschaft erfolgreich und voraußchauend umgesetzt wird. Ich wünsche mir sehr, dass langfristig das Netz Natura 2000 in der breiten Öffentlichkeit eine starke Unterstützung erfährt und mit einem zukunftsorientierten Naturschutz verbunden wird. Ich weiß, dass in einigen Regionen, in denen jetzt weitere Gebiete gemeldet wurden, eine Verunsicherung bei Betrieben und Bürgern entstanden ist, welche Auswirkungen die Naturschutzmeldung nun für sie hat. Gemeinsam mit den Ländern will ich dazu beitragen, dass die Sorgen und Skepsis abgebaut werden und wir gemeinsam die Natura-2000-Gebiete als etwas Wertvolles für unser Land verstehen. Und wir werden in den nächsten Jahren deutlich machen, dass die FFH-Richtlinie durchaus in der Lage ist, Konflikte zwischen Naturschutz und wirtschaftlicher Entwicklung zu lösen. Ich bin sicher, dass auch die EU-Kommission ihren Beitrag dazu leisten wird, das Image der EU-Naturschutzrichtlinien zu verbessern."

17.02.2006 | Pressemitteilung Nr. 027/06
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