Weg frei für Ratifizierung der Aarhus-Konvention
Mit drei neuen Gesetzen, die morgen und übermorgen (Freitag und Samstag) in Kraft treten, verbessert Deutschland die Rechte der von Zulassungsentscheidungen betroffenen Öffentlichkeit. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Für die Bürgerbeteiligung und den Rechtsschutz von Verbänden in Umweltangelegenheiten ist das ein erheblicher Fortschritt. Wir erfüllen jetzt die internationalen Kriterien der Aarhus-Konvention, deren Instrumente für eine moderne Umweltpolitik unverzichtbar sind." Mit dem Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz, dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und dem Aarhus-Vertragsgesetz wird EU-Recht umgesetzt und der Weg für die Ratifizierung der Aarhus-Konvention durch Deutschland freigemacht.
Das nach der dänischen Stadt Aarhus benannte Übereinkommen vom 25. Juni 1998 gewährt Bürgerinnen und Bürgern den freien Zugang zu Umweltinformationen, die Mitwirkung an umweltbezogenen Verwaltungsentscheidungen und die gerichtliche Überprüfbarkeit solcher Entscheidungen. Damit werden Transparenz und Akzeptanz, aber auch die Qualität von Verwaltungsentscheidungen verbessert.
Kernpunkte des Gesetzespakets sind die Einführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung bestimmter umweltbezogener Pläne, die Präzisierung der geltenden Bestimmungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen nach den EU-Richtlinien zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und zur Umweltverträglichkeitsprüfung (IVU- und UVP-Richtlinie) sowie die Eröffnung einer umweltrechtlichen Verbandsklage bei solchen Zulassungsverfahren.
Mit der Ratifikation wird Deutschland die 40. Vertragspartei der Aarhus-Konvention.
Weitere Informationen:
Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
Aarhus-Übereinkommen