Gabriel: Gesetz für innovative Stromnetze kann in Kraft treten

12.06.2009
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 190/09
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Energieleitungsausbaugesetz passiert den Bundesrat

Energieleitungsausbaugesetz passiert den Bundesrat

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel begrüßt, dass das Energieleitungsausbaugesetz den Bundesrat heute passiert hat. Nun kann das Gesetz zügig in Kraft treten. "Damit ist ein wichtiger Schritt für die überfällige Modernisierung des deutschen Elektrizitätsnetzes getan. Wir schaffen die Bedingungen für zügigere Genehmigungen, ermöglichen in sensiblen Bereichen die von vielen Menschen geforderte Erdverkabelung und ebnen der innovativen Gleichstromtechnik den Weg. Außerdem machen wir den Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken attraktiver. Die Netzbetreiber haben damit erheblich verbesserte Rahmenbedingungen. Sie müssen jetzt für die dringend notwendigen und mehrfach zugesicherten Investitionen in die Netzinfrastruktur sorgen. Verkaufsverhandlungen und die Diskussion um eine deutsche Netz AG dürfen nicht als Vorwand für weitere Verzögerung missbraucht werden. Der Staat hat seine Hausaufgaben gemacht. Jetzt sind die Unternehmen am Zug", so der Minister.

Das Gesetz sieht vor, dass auf vier Pilottrassen die neuen Höchstspannungsleitungen unterirdisch verlegt werden können. Die Netzbetreiber können die Mehrkosten für die Erdverkabelung auf die Strompreise umlegen. Auch im Hochspannungsbereich (110 kV) soll die Erdverkabelung ermöglicht werden, wenn Bau und Betrieb nicht mehr als das 1,6fache einer herkömmlichen Trassenführung kosten. Damit können Planung und Bau erheblich beschleunigt werden. Denn in vielen Regionen gibt es in der Bevölkerung massive Bedenken gegen den Bau neuer oberirdischer Stromleitungen. Das Stromnetz muss ausgebaut werden, um Offshore-Windanlagen in Norddeutschland, aber auch neue konventionelle Kraftwerke anzubinden. Die Investitionen sind außerdem erforderlich, um den europaweiten Stromhandel zu erleichtern und damit für sinkende Kosten für die Verbraucher zu sorgen.

Das Gesetz schafft außerdem erstmals die Voraussetzung für den Einsatz der neuartigen Höchstspannungs-Gleichstromübertragungstechnik (HGÜ) in Deutschland. Mit dieser Technologie kann Elektrizität ohne größere Übertragungsverluste über große Entfernungen transportiert werden. Deutsche Unternehmen haben bereits im Ausland unter Beweis gestellt, dass HGÜ-Leitungen effizient und kostengünstig betrieben werden können.

Neue Speicheranlagen werden nach dem Gesetz für zehn Jahre von Netzentgelten befreit. Das gilt etwa für Pumpspeicherkraftwerke, die beispielsweise in Windkraftanlagen produzierten Strom in verbrauchsschwachen Zeiten aufnehmen und dann wieder abgeben, wenn der Strombedarf besonders groß ist. Durch die Neuregelung wird der Betrieb solcher Anlagen attraktiver - eine wichtige Voraussetzung für die noch bessere Integration der erneuerbaren Energien in das Elektrizitätsnetz.

12.06.2009 | Pressemitteilung Nr. 190/09
https://www.bmuv.de/PM4317
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