Gabriel fordert von Niedersachsen klares Aufsichtsverfahren

30.07.2009
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 250/09
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Das Bundesumweltministerium sieht weiteren Aufklärungsbedarf beim Atomkraftwerk Emsland. Dabei geht es um die Umstände, die zu der Reaktorschnellabschaltung des Atomkraftwerkes am vergangenen Freitag führten. Zudem stellt sich die Frage nach möglichen Konsequenzen aus dem Vorfall. Deshalb hat das Bundesumweltministerium die zuständige niedersächsische Atomaufsichtsbehörde aufgefordert, ein nachvollziehbares Aufsichtsverfahren durchzuführen. So sei es zwingend erforderlich, dass sich die vom Land beauftragten Sachverständigen über die Gegebenheiten vor Ort informieren. Außerdem müssen die Gutachter offenlegen, nach welchen Kriterien sie die untersuchten Sachverhalte beurteilen.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Niedersachsen und die Betreiber müssen endlich ihre Hausaufgaben machen."

Die Bundesaufsicht hatte dem niedersächsischen Umweltministerium Fragen zu den Ursachen der Reaktorschnellabschaltung, zu Abhilfemaßnahmen bzw. Vorkehrungen gegen Wiederholungen sowie zur Überprüfung der Übertragbarkeit gestellt. In dem von der Landesaufsicht vorgelegten Bericht ergibt sich allerdings weiterer Klärungsbedarf. So ist aus dem Bericht zu entnehmen, dass über den bisher bekannten Ablauf des Ereignisses hinaus weitere Auffälligkeiten mit sicherheitstechnischer Bedeutung sichtbar geworden sind. Vor diesem Hintergrund müssen Änderungsmaßnahmen und umfangreiche Versuche an der Anlage, teilweise unter Volllast, durchgeführt werden. Diese müssen vor einem Wiederanfahren des Reaktors von den zuständigen Behörden bewertet werden.

Zusätzlich muss aufgeklärt werden, wie Störungen in der Vergangenheit, die teilweise vergleichbar sind mit den jetzt aufgetretenen, vom Betreiber und der Atomaufsichtsbehörde in Niedersachsen behandelt wurden. Deshalb hat das Bundesumweltministerium im Rahmen seiner bundesaufsichtlichen Zuständigkeiten in einem Schreiben an die Landesaufsichtsbehörde das Verfahren präzisiert, das notwendig ist, um die offenen Punkte ausreichend zu klären.

30.07.2009 | Pressemitteilung Nr. 250/09 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM4389
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