Gabriel begrüßt Empfehlung der EEG-Clearingstelle zum "Anlagensplitting"

17.04.2009
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 111/09
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Übermäßige Belastung der Stromverbraucher wird verhindert

Übermäßige Belastung der Stromverbraucher wird verhindert

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat die heute veröffentlichte Empfehlung der Clearingstelle EEG zum "Anlagensplitting" begrüßt. Die unabhängige Einrichtung hat einen Kriterienkatalog erarbeitet, mit dem das missbräuchliche Aufteilen einer großen Anlage zur Erzeugung von Strom in mehrere kleine verhindert werden soll. Damit wird die Auffassung des Bundesumweltministeriums bestätigt.

Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wird Strom aus kleineren Anlagen grundsätzlich höher vergütet als Strom, der in großen Anlagen produziert wird. Damit sollen die Kostenvorteile für große Anlagen ausgeglichen werden. In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass große Anlagen formal in mehrere kleine Anlagen aufgeteilt wurden, um auf diese Weise höhere Vergütungen zu erzielen. Die Empfehlung der Clearingstelle betont, dass mit der Regelung zum "Anlagensplitting" im EEG diese missbräuchliche Umgehung der Vergütungsvorschriften verhindert werden soll. Mehrere Anlagen werden danach nur dann für die Vergütungshöhe zusammengerechnet, wenn die jeweilige Konstellation zur Umgehung der Vergütungsstufen gewählt worden ist.

"Mit diesen Empfehlungen wird sichergestellt, dass die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher nicht mit unnötig hohen Kosten belastet werden", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

Die vom Bundesumweltministerium unabhängige Clearingstelle EEG klärt Anwendungsfragen und Streitigkeiten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Sie hilft damit, teure und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

17.04.2009 | Pressemitteilung Nr. 111/09
https://www.bmuv.de/PM4226
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