Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat das "Dritte Energie-Binnenmarkt-Paket" der EU-Kommission begrüßt. Darin werden Maßnahmen zur Liberalisierung der europäischen Energiemärkte vorgeschlagen. Konkret verlangt die EU-Kommission, dass Strom- und Gasversorger entweder ihr Eigentum am Netz aufgeben oder aber ihr Netz von einem unabhängigen Netzbetreiber betreiben lassen. Gabriel: "Der deutsche Energiemarkt ist von einer Konzentration weniger, großer Energieversorger geprägt. Nur mit einer größeren Anbietervielfalt können sich faire Preise durchsetzen. Für die Integration von neuen Kraftwerken, Strom aus erneuerbaren Energien und dem zunehmenden europäischen Stromhandel müssen die Netze rasch ausgebaut werden. Mit dem Dritten Binnenmarktpaket werden die Weichen richtig gestellt: Durch eine wirksame Entflechtung wird das Netz zu einem neutralen Marktplatz mit günstigeren Preisen für die Verbraucher und besserem Netzzugang für neue Stromanbieter."
Das Dritte Binnenmarktpaket ist Folge des im Januar dieses Jahres veröffentlichten Klima- und Energiepakets. Darin identifiziert die Kommission Defizite bei der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte. Probleme beim Zugang zu den Transportnetzen und bei den Investitionen in die Netzinfrastruktur beruhen nach Auffassung der Kommission auf einer unzureichenden Trennung des Netzbetriebs von der Energieerzeugung und dem Vertrieb. Für eine wirksame Entflechtung sieht das Dritte Binnenmarktpaket zwei Optionen vor: Alternativ zu einer eigentumsrechtlichen Trennung des Netzes von den übrigen Unternehmensbereichen, insbesondere der Energieerzeugung, können die Energieversorger auch Eigentümer ihrer Netze bleiben, müssten jedoch einen unabhängiger Netzbetreiber einsetzen. In diesem Fall trifft der unabhängige Netzbetreiber Entscheidungen über Nutzung und Investitionen in das Netz, flankiert von einer intensiven Regulierungstätigkeit der Behörden.
Um die Regulierung auf nationaler Ebene zu stärken, werden die Regulierungsbehörden zusätzliche Kompetenzen erhalten. Außerdem soll die Kooperation der Regulierungsbehörden auf europäischer Ebene verbessert und für grenzüberschreitende Sachverhalte eine Regulierungsbehörde auf EU-Ebene eingerichtet werden.