Zu Forderungen aus den Gewerkschaften nach einem "Runden Tisch" zum Dosenpfand erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:
Für einen "Runden Tisch" zum Dosenpfand besteht keine Notwendigkeit. Im Rahmen der heute und morgen stattfindenden Anhörungen zur Novelle der Verpackungsverordnung haben Länder, Wirtschaft und Verbände hinreichend Gelegenheit, ihre Vorschläge und Anregungen zur Ausgestaltung des Dosenpfands einzubringen. Das Dosenpfand selbst steht dabei nicht zur Disposition.
Die Einführung der Pfandpflicht zum 1.1. 2003 war notwendig, um den ungebremsten Vormarsch von umweltschädlichen Einwegverpackungen zu stoppen - und damit auch den Verlust von Arbeitsplätzen in der Mehrwegbranche aufzuhalten. Die Erfahrungen seit der Einführung des Dosenpfands zeigen, dass der Mehrweganteil deutlich angestiegen ist. Damit trägt das Pflichtpfand auch zum Erhalt der Arbeitsplätze und zur Sicherung des Mittelstandes bei. In den Brauereien, die Mehrweg anbieten, werden Überstunden gefahren, während die Produzenten von Dosen und auch Einwegglas von Absatzproblemen berichten. Ein Übergang ohne diese Probleme wäre wünschenswert gewesen, aber dazu hätte die Allianz aus Handel, Getränkeherstellern und Verpackungsproduzenten nicht über neun Monate in ihrer Verweigerungshaltung gegenüber dem Dosenpfand verharren dürfen.