Frankreich hält an Schließung von Fessenheim fest

03.03.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 042/15
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks geht fest davon aus, dass das französische Atomkraftwerk Fessenheim wie angekündigt bis 2017 vom Netz geht. In einem Schreiben an Hendricks bestätigt die französische Umweltministerin Ségolène Royal, dass sich Präsident Hollande verpflichtet habe, Fessenheim bis zum Ende seiner Amtszeit zu schließen.
Hendricks hatte ihre französische Amtskollegin wiederholt darüber informiert, dass die Bevölkerung im grenznahen Gebiet über die Sicherheit des AKW Fessenheim sehr besorgt sei. Sie hatte Royal gebeten, die Sorgen bei ihren Abwägungen und Entscheidungen zu berücksichtigen und "die Stilllegung des Kraftwerkes zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzusehen". Natürlich sei ihr bewusst, so Hendricks, dass die diesbezügliche Entscheidung ausschließlich in der souveränen Verantwortung Frankreichs liege.
In ihrem Schreiben an Hendricks erklärt Royal, dass die gesetzliche Grundlage für die Schließung Fessenheims voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015 erlassen werde. In dem Gesetz werde festgelegt, dass die Atomkraftkapazitäten in Frankreich auf dem derzeitigen Niveau begrenzt werden. Mit der Inbetriebnahme des neuen, derzeit im Bau befindlichen Atomkraftwerks in Flamanville müsse eine Anlage mit gleicher Leistung, also zwei Reaktoren, stillgelegt werden. Royal betont, es sei Aufgabe des Betreibers EDF festzulegen, welche Reaktoren vom Netz genommen werden sollen. "Derzeit wird keine Alternative zur Stilllegung von Fessenheim erwogen", heißt es abschließend in dem Schreiben.
Weitere Informationen
03.03.2015 | Pressemitteilung Nr. 042/15 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM5949
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