Bundesbauministerium verlängert Antragsfrist für innovative Wohnbauten für Studierende und Auszubildende
Die Bundesregierung aktualisiert die Förderrichtlinie für den Bau von Vario-Wohnungen, bei denen Wohnräume flexibel, in verschiedenen Varianten zusammengelegt oder wieder vereinzelt werden können. Damit soll der steigenden Wohnraumnachfrage in Ballungsgebieten, speziell unter Studierenden, noch besser begegnet werden. Seit November 2015 fördert der Bund den Bau im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau. Dafür stehen 120 Millionen Euro aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes zur Verfügung.
Seit dem 21. Juli 2016 gilt ein vereinfachter Fördermechanismus: Die eingereichten Projekte werden nunmehr ganzheitlich entsprechend ihres Innovationsgrades beurteilt. Die Antragsfrist wurde auf den 30. September 2016 verlängert. Zudem wurde die maximal zulässige monatliche Höchstmiete angehoben: Es können nun Höchstmieten von bis zu 300 Euro Warmmiete in den Städten Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart, Köln und Düsseldorf sowie 280 Euro Warmmiete in allen anderen Städten erhoben werden.
Die Wohnungen sollen geräumig, flexibel und nachhaltig sein. Mit dem Förderprogramm für Modellvorhaben sogenannter Vario-Wohnungen will das Bundesbauministerium neue Wege für bezahlbares Bauen für Studierende und Auszubildende gehen. Die Wohnungen sollen von Anfang an barrierefrei sein, damit sie sich mittel- bis langfristig auch für Senioren oder andere Bevölkerungsgruppen nutzen lassen.
Weitere Informationen
BBSR Hotline
Fragen zur neuen Antragsrunde 2016 beantwortet das BBSR über die Hotline: +49 228 99401-1616