Förderung für Kommunen: Neue Konzepte für nachhaltige Klimaanpassung und Natürlichen Klimaschutz

07.04.2025
Garten in Berlin-Neukölln
Das Bundesumweltministerium hat einen neuen Förderaufruf zur Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) veröffentlicht.

Das Bundesumweltministerium hat heute einen neuen Förderaufruf zur Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) veröffentlicht. Vom 15. Mai 2025 bis 15. August 2025 können sich Kommunen um eine Förderung zur Erstellung von Konzepten für nachhaltige Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz bewerben. Aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) stehen dafür zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Die Klimakrise macht es notwendig Vorsorge zu treffen, um Mensch und Natur wirksam zu schützen. Kommunen müssen sich frühzeitig auf die Klimaveränderungen vorbereiten, um die Bevölkerung vor Schaden zu bewahren. Dabei wollen wir Städten und Gemeinden weiterhin helfen. Über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz unterstützen wir gezielt Maßnahmen, die nicht nur der Anpassung an die Folgen der Klimakrise, sondern zugleich auch dem natürlichen Klimaschutz und der Stärkung der Biodiversität dienen."

Der Förderaufruf richtet sich gezielt an Kommunen. Diese erhalten im Rahmen des Förderaufrufs Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der Finanzierungskosten für die Erarbeitung von Konzepten zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz durch Klimaanpassungsmanagerinnen und Klimaanpassungsmanager, die sich insbesondere für mehr Nachhaltigkeit und natürlichen Klimaschutz einbringen sollen (Förderschwerpunkt A.1). Diese im Rahmen des ANK anzufertigenden Klimaanpassungskonzepte sollen die Synergien zwischen Klimaanpassung, natürlichem Klimaschutz und der Stärkung der Biodiversität besonders in den Fokus nehmen und insbesondere Maßnahmen unter Einsatz naturbasierter Lösungen entwickeln.

Mit der neuerlichen Bereitstellung von Fördermitteln für die kommunale Klimaanpassungsplanung unterstützt das BMUV auch die Umsetzung der neuen Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung, die im Dezember 2024 beschlossen wurde. Darin wird unter anderem das Ziel benannt, dass bis 2030 für 80 Prozent der von den Ländern im Rahmen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes dazu verpflichteten Gemeinden beziehungsweise Landkreise Klimaanpassungskonzepte vorliegen. Die über die Förderrichtlinie zur Verfügung stehenden Mittel können einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten.

Informationen zum Förderaufruf sind auf der Website der zuständigen Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH verfügbar. Weitere Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsmöglichkeiten rund um diese und weitere Förderungen zur Klimaanpassung bietet das Zentrum KlimaAnpassung kommunalen und sozialen Einrichtungen.

Informationen

Natürlicher Klimaschutz

Natur stärken – Klima schützen

07.04.2025 | Pressemitteilung Nr. 024/25 | Klimaanpassung
https://www.bmuv.de/PM11315
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