Förderung erneuerbarer Energien verbessert

02.04.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 096/04
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Bundestag beschließt neues Erneuerbare-Energien-Gesetz

Bundestag beschließt neues Erneuerbare-Energien-Gesetz

Der Bundestag hat heute, fast genau vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), eine umfassende Novelle zur Förderung der erneuerbaren Energien verabschiedet. Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hatte das Bundeskabinett am 17. Dezember 2003 einen Regierungsentwurf zur EEG-Novelle vorgelegt, auf dem der Bundestag heute aufgebaut hat. "Die EEG-Novelle ermöglicht die Fortsetzung einer erfolgreichen Entwicklung, die im Bereich der erneuerbaren Energien bereits jetzt zu rund 120.000 Arbeitsplätzen und zu einem jährlichen Umsatzvolumen von rund 10 Milliarden Euro geführt hat", sagte Trittin.

Ziel des EEG ist, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent bis zum Jahr 2010 und auf mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2020 zu steigern. Damit dies gelingt, werden die Rahmenbedingungen für die Einspeisung, Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien deutlich verbessert. Die positiven Erfahrungen mit dem EGG in seiner bisherigen Form werden genutzt, um ihren weiteren Ausbau noch effizienter zu gestalten.

"Das EEG gehört zu den wirkungsvollsten und effizientesten Klimaschutz-Instrumenten in Deutschland. Im Jahr 2003 wurden durch die Nutzung erneuerbarer Energien bereits rund 53 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart, davon etwa 23 Millionen Tonnen infolge des EEG", sagte Trittin. Für das Jahr 2010 rechnet der Bundesumweltminister damit, dass alleine durch das EEG mindestens 40 Millionen Tonnen des Treibhausgases vermieden werden.

In den letzten vier Jahren ist das bundesdeutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz zum internationalen Exportschlager avanciert. In vielen Ländern der Welt wird die Förderung der erneuerbarer Energien bereits nach dem gleichen oder einem ähnlichen Muster organisiert. "Unsere konsequente Förderung der neuen, innovativen Techniken zur Energieerzeugung verschafft zugleich unserer Wirtschaft eine hervorragende Ausgangsposition auf dem Weltmarkt in diesem Zukunftsbereich", so der Bundesumweltminister.

Die EEG-Novelle wird nun ein zweites Mal vom Bundesrat behandelt. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz in Kraft treten.

02.04.2004 | Pressemitteilung Nr. 096/04 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM2227
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