Förderprogramm zur Altbausanierung läuft an

24.01.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 012/01
Thema: Ministerium
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Klimaschutz durch Verminderung des Energieverbrauchs

Klimaschutz durch Verminderung des Energieverbrauchs

Ab sofort können die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vorgesehenen Fördermittel für Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs von Altbauten in Anspruch genommen werden. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden hierfür im Zeitraum 2001 bis 2005 zwei Milliarden Mark bereit gestellt. Mit diesem Programm werden Investitionen in einem Umfang von ca. 10 Milliarden Mark ausgelöst. Dies soll zu einer Minderung der CO2-Emissionen von 5 bis 7 Millionen Tonnen bis 2005 gegenüber 1990 führen. Das Altbausanierungsprogramm ist neben der geplanten Energieeinsparverordnung der zweite wesentliche Bestandteil des Maßnahmenpakets zum Klimaschutz im Gebäudebereich.

Das Programm sieht eine Absenkung des Marktzinssatzes um bis zu 3 Prozentpunkte vor. Der Kreditbetrag beträgt maximal 250 EURO (DM 488,96) pro Quadratmeter Wohnfläche. Im Rahmen des Programms werden Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs bei Gebäuden gefördert, die vor 1979 errichtet wurden. Mit den Maßnahmen muss eine Minderung der CO2-Emissionen um mindestens 40 Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr erzielt werden.

Dazu werden vier Maßnahmepakete vorgegeben. Bei den Maßnahmepaketen 1 bis 3 wird davon ausgegangen, dass durch Einhaltung bestimmter technischer Mindestanforderungen die vorgesehene CO2-Minderung erreicht wird. Zu den Mindestanforderungen gehören z. B. Mindestdicke und Höchstleitfähigkeit der Dämmschicht bei Dach, Außenwand oder Kellerdecke, der Einbau von Fenstern mit Mehrscheibenisolierverglasung sowie der Einbau von Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln. Beim Maßnahmepaket 4, das für alle denkbaren Maßnahmen offen ist, muss hingegen die erforderliche CO2-Minderung rechnerisch nachgewiesen werden.

24.01.2001 | Pressemitteilung 012/01 | Ministerium
https://www.bmuv.de/PM1113
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.