Förderprogramm für Mini-KWK- und Kälteanlagen

02.09.2008
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 182/08
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Förderanträge können ab heute gestellt werden

Förderanträge können ab heute gestellt werden

Im Rahmen seiner Klimaschutzinitiative fördert das Bundesumweltministerium erstmals Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit einer Leistung bis 50 Kilowatt sowie hoch energieeffiziente gewerbliche Kälteanlagen mit einem Stromverbrauch von mindestens 150.000 Kilowattstunden pro Jahr.

Förderanträge können ab heute beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Dabei sind Zuschüsse bis 15.000 Euro für Mini-KWK-Anlagen und bis zu 15 Prozent des Investitionsaufwandes bei gewerblichen Kälteanlagen möglich. Hierfür müssen mindestens 35 Prozent Energieeinsparung erreicht werden. Die Fördergelder stammen aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten.

KWK-Anlagen nutzen Energie besonders effizient, weil sie Strom und nutzbare Wärme gleichzeitig erzeugen. In Zeiten steigender Energiepreise helfen sie auch erheblich Kosten zu sparen – sowohl für Privathaushalte als auch im gewerblichen Bereich.

Wie eine eigene KWK-Anlage erfolgreich betrieben werden kann, zeigt die neue Broschüre "Energie Dreifach Nutzen, Strom, Wärme und Klimaschutz: Ein Leitfaden für kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Mini-KWK)". Anhand von Praxisbeispielen und einer ausführlichen Darstellung der steuerlichen und rechtlichen Grundlagen informiert der Leitfaden über Fördermöglichkeiten der neuen Mini-KWK-Anlagen und über die Neuerung des neuen KWK-Gesetzes im Hinblick auf Mini-BHKW.

02.09.2008 | Pressemitteilung Nr. 182/08
https://www.bmuv.de/PM3913
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