Förderanträge für bereits nachgerüstete Partikelfilter bis zum 15. Februar 2010 stellen

04.02.2010
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 015/10
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Förderung auch für das Jahr 2010 geplant

Förderung auch für das Jahr 2010 geplant

Immer mehr Diesel-Fahrerinnen und -Fahrer rüsten ihren Pkw mit einem Partikelfilter nach: Seit der Umstellung der staatlichen Förderung auf einen direkten Zuschuss wurden bis Ende 2009 durchschnittlich über 20.000 Diesel-Pkw pro Monat nachgerüstet. Damit hat sich die Zahl der Nachrüstungen gegenüber dem ersten Halbjahr 2009 nahezu vervierfacht. Wer schon nachgerüstet und den Antrag auf Förderung noch nicht gestellt hat, muss sich beeilen: Für Nachrüstungen im Zeitraum 1. August bis 31. Dezember 2009 müssen die Anträge bis zum 15. Februar 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen.

Die Bundesregierung will die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern auch 2010 fördern. Das ist im Entwurf des Bundeshaushalts für 2010 vorgesehen. Darüber hinaus soll die Förderung auch auf leichte Nutzfahrzeuge erweitert werden. Das Bundeshaushaltsgesetz 2010 wird voraussichtlich im April 2010 verkündet. Erst danach kann das neue Förderprogramm starten. Das Bundesumweltministerium strebt an, dass rückwirkend auch Nachrüstungen gefördert werden, die seit 1. Januar 2010 vorgenommen wurden.

Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß sinkt und die Luftqualität besser wird. Nachgerüstete Pkw erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren. Über 100.000 Anträge für den Zuschuss von 330 Euro sind bisher beim BAFA eingegangen.

Auskunft

www.bafa.de : Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Hotline
030/3 46 46 54 80 (Festnetztarif)

04.02.2010 | Pressemitteilung Nr. 015/10
https://www.bmuv.de/PM4544
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