REACH-Kongress 2016 diskutiert Verbraucherschutz bei Alltagschemikalien
Das Bundesumweltministerium setzt sich für weitere Änderungen an der Europäischen Chemikalienverordnung REACH ein. So müsste es unter anderem eine Regelung für Nanomaterialien geben und die Informationsrechte für Verbraucher sollten praktikabler werden. Dies unterstrich Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth bei der Eröffnung des 3. REACH-Kongresses in Berlin. Dabei diskutieren 200 Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung unter anderem, wie die Europäische Chemikalienordnung weiterentwickelt und der Verbraucherschutz bei gefährlichen Chemikalien gestärkt werden kann. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) laden am 5. und 6. Oktober zum diesjährigen REACH-Kongress ein.
"Der Schutz des Verbrauchers und seiner Gesundheit ist ein zentrales Ziel der europäischen Chemikalienverordnung REACH: Die Verordnung macht die Verbraucherprodukte in Europa insgesamt sicherer. Dank besserer Informationsrechte können Konsumenten ihre Kaufentscheidungen bewusster treffen und Herstellern schneller signalisieren, dass sie bestimmte Substanzen nicht wollen", sagte Jochen Flasbarth, Staatssekretär im BMUB anlässlich der Eröffnung des Kongresses. "Das ist die Grundrichtung mit der wir die Europäische Chemikalienordnung nun in den kommenden Jahren weiterentwickeln müssen."
Flasbarth hob hervor, dass die Informationsrechte noch anwenderfreundlicher ausgestaltet werden können. Fraglich sei, zum Beispiel, warum man 45 Tage warten solle bis ein Hersteller oder Händler eine Anfrage zu Chemikalien in seinen Produkten beantwortet. Weiter verbessern müssten sich zudem die Dossiers der Chemikalienhersteller, in denen sie unter anderem über die Eigenschaften von Chemikalien informieren. Flasbarth: "Manche Daten entpuppen sich bei näherer Betrachtung als weitgehend wertlos". Die Europäische Chemikalienagentur, die diese Dossiers prüft, sollte daher weiter darauf drängen, dass die Hersteller die Daten in der gesetzlich geforderten Qualität lieferten.
Zudem mahnte der Staatssekretär eine angemessene Regelung für Nanomaterialien in der REACH-Verordnung an: "Seit mehreren Jahren setzen wir uns auf EU-Ebene dafür ein, die Nanomaterialien in die Europäische Chemikalienverordnung einzubeziehen. Viele andere Mitgliedsstaaten unterstützen uns dabei und erwarten von der Europäischen Kommission einen entsprechenden Vorschlag. Leider liegt dieser bis heute nicht vor."
Weitere Informationen:
Da synthetische Chemikalien in fast allen Produkten des täglichen Lebens zu finden sind, sind Fragen zur Sicherheit vor Chemikalien von großer Wichtigkeit für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Besonders gefährliche Stoffe können einem Zulassungsverfahren unterstellt oder sogar beschränkt oder verboten werden. Die EU-Chemikalienverordnung REACH enthält ferner konkrete Informationsrechte für die VerbraucherInnen: Es ist möglich kostenfrei und kaufunabhängig nachzufragen, ob in einem Produkt bestimmte besonders schädliche Chemikalien mit einem Anteil von über 0,1 Prozent enthalten sind. Die Nachfragen sind zu allen Substanzen möglich, die auf der sogenannten REACH Kandidatenliste aufgeführt sind, die derzeit bereits 169 Chemikalien umfasst.