Fachgespräch zu Zielen des Naturschutzes heute in Bonn

24.03.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 20/98
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: - Erhalt der Biologischen Vielfalt wichtigstes Ziel des Naturschutzes - Bundes-Bodenschutzgesetz wird hierzu Beitrag leisten

Merkel: - Erhalt der Biologischen Vielfalt wichtigstes Ziel des Naturschutzes - Bundes-Bodenschutzgesetz wird hierzu Beitrag leisten

"Der Mensch kann ohne die Natur auf Dauer nicht überleben, die Natur könnte umgekehrt sehr gut ohne den Menschen auskommen. Das wichtigste Ziel des Naturschutzes ist daher der Erhalt der biologischen Vielfalt. Dabei geht es nicht nur um die ethische Verantwortung für die Bewahrung der Natur. Es geht konkret auch um die Sicherung sauberen und ausreichenden Trinkwassers, um unsere Ernährung und um unsere Gesundheit. Um dieses Ziel zu erreichen, kann sich Naturschutz nicht nur auf Naturschutzgebiete beschränken. Wir brauchen ein abgestuftes Konzept auf der gesamten Fläche," erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel anläßlich des Fachgesprächs "Ziele des Naturschutzes und einer nachhaltigen Naturnutzung" heute in Bonn.

Der Naturhaushalt wird einerseits durch Stoffeinträge belastet. Bei ihrer Reduktion konnten aber auch die größten Erfolge verzeichnet werden. So gingen z. B. die Schwefeldioxidemissionen in den letzten 25 Jahren um rund 76 Prozent, die Staubemissionen im gleichen Zeitraum sogar um rund 84 Prozent zurück. Auch die Flüsse wurden entlastet. So konnte die Chloridkonzentration des Rheins von 1990 bis 1996 um 18 Prozent, die der Weser um 48 Prozent und die der Elbe sogar um 57 Prozent reduziert werden. Die Schadstoffbelastung des Rheins konnte insgesamt so weit vermindert werden, daß heute wieder bis zu 45 Fischarten hier leben. Durch gezielte Besatzmaßnahmen ist auch der Lachs in das Rheineinzugsgebiet zurückgekehrt.

Der Rhein ist zugleich ein Beispiel dafür, daß die Artenvielfalt durch die Minderung von Stoffeinträgen allein nicht zu sichern ist. Für das Ökosystem Fluß sind neben der Wasserqualität auch die Uferbereiche und die mit der Schiffahrt verbundene Nutzung von Bedeutung.

Die zweite große Belastung des Naturhaushalts resultiert aus dem Flächenverbrauch. Jeden Tag werden in Deutschland durchschnittlich schätzungsweise 100 bis 120 Hektar Fläche neu bebaut. Noch ist die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Flächenverbrauch in Deutschland nicht erreicht. Mit der heutigen Verkündung des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist ein wichtiger Schritt zu einer Rückführung der Flächeninanspruchnahme und zu einem besseren Schutz des Bodens getan. Ziel des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist es, die Funktionen des Bodens nachhaltig in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Sicherung des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen wird in der Zweckbestimmung des Gesetzes besonders hervorgehoben. Hierzu sind Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Belastungen zu ergreifen und es ist Vorsorge gegen künftige Beeinträchtigungen von Böden zu treffen.

85 Prozent der Fläche Deutschlands werden forst- und landwirtschaftlich bewirtschaftet. Ein abgestufter Naturschutz auf der gesamten Fläche ist daher nur durch eine naturverträgliche Nutzung und breite Akzeptanz für den Naturschutz realisierbar.

Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz werden erstmals in einem Bundesgesetz die Grundsätze der "guten fachlichen Praxis" für die landwirtschaftliche Bodenbearbeitung definiert, die die nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und der Leistungsfähigkeit des Bodens als natürlicher Ressource zum Ziel haben. Hierbei setzt das Gesetz auf Kooperation: Die landwirtschaftlichen Beratungsstellen vermitteln die entsprechenden Grundsätze. Weil der Boden die wirtschaftliche Grundlage für die Landwirte bildet und diese durch Nutzungsbeschränkungen in ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage berührt werden, ist ihnen im übrigen bei bestimmten behördlich angeordneten Beschränkungsmaßnahmen grundsätzlich ein finanzieller Ausgleich zu gewähren.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Gerade vor diesem Hintergrund bedauere ich die Weigerung der Länder, auch einer bundeseinheitlichen Ausgleichsregelung für Nutzungsbeschränkungen der Landwirtschaft bei erforderlichen Maßnahmen im Naturschutz zuzustimmen. Diese Haltung verstärkt das Gefühl, daß Naturschutz einseitig zu Lasten der Landwirte oder einzelner Regionen geht. Wenn wir Naturschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe akzeptieren, muß auch die Bereitschaft, dies finanziell zu würdigen, vorhanden sein."

Eine wichtige Voraussetzung für den Schutz des Naturhaushalts ist, seinen Zustand und die Entwicklung zu beschreiben, um hieraus Konsequenzen für die Naturschutzpolitik ableiten zu können. In Abstimmung mit den Bundesressorts und den Ländern soll hierzu das Konzept einer Ökologischen Umweltbeobachtung umgesetzt werden.

24.03.1998 | Pressemitteilung 20/98 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM932
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