Störfall-Kommission legt Bericht vor
Industrieanlagen wie die der chemischen Industrie oder konventionelle Kraftwerke verfügen über einen hohen Schutz gegen Terroranschläge. Weitere Verbesserungen zum Schutz gegen derartige Eingriffe sind aber möglich. Zu diesem Ergebnis kommt die Störfall-Kommission (SFK) in ihrem ersten Bericht, den die unabhängigen Experten im Auftrag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin erarbeitet haben. Der Minister hatte nach den Anschlägen am 11. September die Störfall-Kommission veranlasst zu prüfen, welche Konsequenzen daraus für den Bereich der industriellen Anlagensicherheit zu ziehen sind. Die SFK gibt eine Reihe von Empfehlungen für Industrieanlagen im nicht-nuklearen Bereich, wie dort die Vorkehrungen gegen terroristische Eingriffe noch verbessert werden könnten. Diese Empfehlungen richten sich sowohl an die Betreiber als auch an die zuständigen Behörden.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die Mehrzahl der von der Störfall-Kommission empfohlenen Maßnahmen lässt sich -- soweit nicht schon geschehen -- auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften vergleichsweise rasch umsetzen. Es muss sichergestellt werden, dass dies auch tatsächlich geschieht." Nach der Störfall-Verordnung sind die Länder-Behörden für die Überwachung zuständig. Jürgen Trittin kündigte an, dass die vorgelegten Empfehlungen im Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung berücksichtigt werden, der zur Zeit im Bundesumweltministerium erarbeitet wird.
Die Störfall-Kommission empfiehlt den Betreibern, im Benehmen mit den zuständigen Behörden Bereiche an ihren Standorten zu identifizieren, die das Ziel terroristischer Anschläge sein könnten. Dabei sollen mögliche Auswirkungen, die das Freisetzen, die Explosion oder der Brand gefährlicher Stoffe auf Schulen, Bahnhöfe und ähnliche Einrichtungen haben könnten, berücksichtigt werden. Bei der Abschätzung soll auch die wirtschaftliche Bedeutung eines Unternehmens und sein Symbolcharakter eine Rolle spielen.
Für Betreiber, an deren Standorten sich solche identifizierten Bereiche befinden, empfiehlt die Störfall-Kommission eine Reihe von konkreten Maßnahmen. Hierzu gehören neben der Sicherung und Überwachung der Werksgrenzen und -eingänge die Identifizierbarkeit betriebsfremder Personen sowie die Sensibilisierung der Mitarbeiter durch Schulungen u.ä. Maßnahmen. Ferner sollten die Anlagen so gesichert sein, dass ein Störfall ohne interne Kenntnisse und/oder technische Hilfsmittel durch Unbefugte nicht ausgelöst werden kann. Die Experten der SFK raten den Betreibern, die Sicherheitsberichte sowie Alarm- und Gefahrenabwehrpläne entsprechend den Empfehlungen zu ergänzen bzw. fortzuschreiben. Sollte dennoch aus Sicht eines Betreibers eine signifikante Gefährdung verbleiben, soll er unverzüglich die zuständigen Sicherheitsbehörden informieren, damit diese ergänzende Maßnahmen prüfen und umsetzen können.
Weiteren Diskussionsbedarf sieht die SFK bei der Frage, ob über das bestehende Störfallrecht hinaus eine Ergänzung der einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Zudem müsse geklärt werden, auf welche Weise dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Sicherheitsberichten und Genehmigungsunterlagen Rechnung getragen werden kann, ohne dass die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt wird. Ferner stellt die SFK die Frage zur Diskussion, ob eine Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern in besonders sicherheitsrelevanten Anlagenbereichen ermöglicht werden sollte.