Klage gegen EU-Kommission erfolgreich
Das Bundesumweltministerium begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichts Erster Instanz zum Emissionshandel. Darin wurde über die so genannten "ex post-Anpassungen" in der ersten Handelsperiode entschieden und dabei die Position Deutschlands bestätigt.
Nach dem Zuteilungsgesetz für die Handelsperiode 2005-2007 waren in Deutschland in Ausnahmefällen nachträgliche Verringerungen der Zuteilungsmengen vorgesehen, falls die Anlagen die prognostizierten Produktionsmengen nicht erreichten. Mit diesen Anpassungen sollten die bei der Einführung des Emissionshandels bestehenden Datenunsicherheiten ausgeglichen werden. Die EU-Kommission hat diese Regelungen des deutschen Zuteilungsgesetzes beanstandet. Die Kommission hielt generell nachträgliche Anpassungen der Zuteilungsmengen für nicht mit den Grundsätzen der Emissionshandelsrichtlinie vereinbar. Das Gericht teilt diese Auffassung der EU-Kommission nicht, da es sich nur um Korrekturen in begründeten Ausnahmefällen handelt.
Nach der Entscheidung des europäischen Gerichts ist nun der Weg offen, dass das Umweltbundesamt die Zuteilungsmengen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen reduziert. Die betroffenen Unternehmen können den Umfang der Anpassungen bereits abschätzen, da sie die jährlichen Produktionsmengen ermittelt und dem Umweltbundesamt mitgeteilt haben.
Die Entscheidung des Gerichts betrifft nur die im Dezember 2007 endende Handelsperiode. Das Zuteilungsgesetz für die 2008 beginnende Handelsperiode enthält keine Regelungen für nachträgliche Anpassungen der Zuteilungsmengen. Einige der bisherigen Sonderregelungen, bei denen es diese ex-post-Anpassungen gab, sind entfallen. Ansonsten sind nunmehr standardisierte Auslastungsregeln vorgesehen, die aufgrund der mittlerweile verbesserten Datenlage die früheren Anpassungsregeln ersetzen.