Verhandlung über Einzelfragen zur Verpackungsverordnung
Heute befasst sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem deutschen Dosenpfand. In zwei Verfahren geht es um Einzelfragen zur deutschen Verpackungsverordnung.
Ein Verfahren (Rs. C-463/01) ist bereits seit 1995 anhängig und dreht sich um die Frage, ob ausländische Mineralwässer, die an der Quelle abgefüllt werden, bei der Ermittlung der Mehrweganteile mit berücksichtigt werden dürfen. Dieser Fall betrifft nur rund 3 Prozent des deutschen Getränkemarktes. In dem anderen Verfahren (Rs. C-309/02) beantwortet der EuGH Rechtsfragen, die ihm das Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt hat. Zu Grunde liegt in diesem Fall ein Rechtsstreit zwischen dem Land Baden-Württemberg und österreichischen Limonadenherstellern, die eine Ausnahme von der Pfandpflicht fordern. Im deutschen Recht ist eine Sonderbehandlung für ausländische Produkte nicht vorgesehen. Die Dose wird gleichbehandelt, egal ob sie in Deutschland oder im Ausland abgefüllt wird.
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird in einigen Monaten erwartet. Anwendbares Recht sind die Europäische Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) und der EG-Vertrag. In Sachen EG-Vertrag und Flaschenpfand hat der EuGH bereits Erfahrung: Schon 1988 hat er in einem Verfahren gegen Dänemark entschieden, dass die dortige Pfandpflicht zulässig ist. Dabei stellte er den Grundsatz auf, dass Umweltschutz ein zwingendes Erfordernis des Gemeinschaftsrechts darstellt und eine Pfandpflicht gerechtfertigt ist, weil sie eben diesem wichtigen Gemeinschaftsziel dient.