Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Die Europäische Kommission hat das Bundesumweltministerium am 16. Januar 1998 darüber unterrichtet, daß sie weder in der Altautoverordnung vom 04. Juli 1997 noch in der freiwilligen Selbstverpflichtung der Automobilindustrie und weiterer beteiligter Wirtschaftskreise vom 21. Februar 1996 Regelungen erkennt, die nach der Richtlinie 83/189/EWG notifizierungspflichtig sind. Damit tritt die deutsche Altautoverordnung - wie geplant - am 01. April 1998 in Kraft. Eine Notifizierungspflicht hätte eine Verzögerung des Inkrafttretens bedeutet.
Nach der Altautoverordnung müssen die Besitzer von Autos, die endgültig stillgelegt werden, bei der Abmeldung einen Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung abgeben. Verwertungsnachweise dürfen nur anerkannte Verwertungsbetriebe ausstellen, denen unabhängige Sachverständige die Einhaltung der mit der Altautoverordnung vorgegebenen Umweltstandards bescheinigt haben. Altautoverordnung und freiwillige Selbstverpflichtung der Automobilindustrie sollen zu einer deutlichen Verbesserung der Altautoentsorgung führen.