Nach der Zustimmung des EU-Ministerrates im Juli dieses Jahres hat heute auch das Europäische Parlament den Vorschlag des Vermittlungsausschusses zur EU-Altfahrzeug-Richtlinie gebilligt. Damit kann die Richtlinie voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten. Die Mitgliedsstaaten haben die Richtlinie dann innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte die Verabschiedung der Richtlinie als einen großen Schritt zur Verbesserung der Altautoentsorgung und damit zur Umweltentlastung: "Nach intensiven und zum Teil kontrovers geführten Verhandlungen haben wir jetzt europaweit harmonisierte Anforderungen, die größtenteils den in Deutschland geltenden Standards und Zielen der Altauto-Verordnung sowie der Selbstverpflichtung der Wirtschaft bereits entsprechen."
Zu den wesentlichen Eckpunkten der Richtlinie gehören:
- Sie gilt für alle PKW (M 1) und leichte Nutzfahrzeuge (N 1).
- Sie fordert den Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Altauto-Rücknahme und setzt konkrete Umweltstandards zur umweltgerechten Behandlung und Entsorgung.
- Letztbesitzer können ab 2002 alle ab diesem Zeitpunkt zugelassenen Autos und ab 2007 sämtliche Altautos kostenlos zurückgeben.
- Hersteller/Importeure müssen die Entsorgungskosten für Fahrzeuge, die ab 2002 erstmals zugelassen werden und für alle Altautos ab 2007, voll bzw. zu wesentlichen Teilen übernehmen. Die Mitgliedsstaaten können diese Regelung auch vor diesem Zeitpunkt anwenden.
- Bis 2006 sind mindestens 85 Prozent des durchschnittlichen Gewichts eines Altfahrzeugs zu verwerten und mindestens 80 Prozent wiederzuverwenden oder zu recyceln. Bis 2015 sind diese Verwertungsziele auf 95 Prozent (Verwertung) bzw. 85 Prozent (Recycling) zu steigern.
- Bei der Produktion von Fahrzeugen und Bauteilen ist ab 2003 auf die Verwendung der Schwermetalle Cadmium, Quecksilber, Blei und sechswertiges Chrom grundsätzlich zu verzichten.