EU-Umweltministerratstagung gestern abend in Luxemburg zu Ende gegangen

17.10.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 98/97 S
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

  • Gemeinsamer Standpunkt zur Änderung der Trinkwasserrichtlinie angenommen
  • Schlußfolgerungen der EU für die 3. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention verabschiedet

Gestern ging in Luxemburg die erste Ratstagung der EU-Umweltminister unter luxemburgischer Präsidentschaft zu Ende. Nach schwierigen Verhandlungen wurden ein Gemeinsamer Standpunkt zur Änderung der Trinkwasserrichtlinie angenommen sowie Schlußfolgerungen im Hinblick auf die 3. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Kioto verabschiedet.

Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

Der Umweltministerrat der EU hat gestern den Gemeinsamen Standpunkt zur Änderung der sogenannten Trinkwasserrichtlinie festgelegt. Hiermit soll die Richtlinie aus dem Jahre 1980 an wissenschaftliche Erkenntnisse angepaßt und die Anwendung der Bestimmungen in den Mitgliedstaaten vereinfacht werden. Der Rat einigte sich auf die einheitliche Festlegung der Anforderungen an die Wasserqualität im Wege sogenannter "Parameter" (Grenzwerte) anstelle des bisherigen Nebeneinanders von "Richtwerten" und "zulässigen Höchstkonzentrationen". Das Schutzniveau der Richtlinie wird dadurch nicht gesenkt, teilweise sollen vielmehr die Anforderungen an die Wasserqualität verschärft werden. So sind für einige Parameter, wie Blei, Arsen und Kupfer, jetzt strengere Grenzwerte vorgesehen. Beispielsweise soll für Blei bereits nach fünf Jahren ein Grenzwert gelten, der gegenüber der derzeitigen Regelung doppelt so streng wäre (25 Mikrogramm pro Liter). Nach Ablauf einer Übergangsfrist von 15 Jahren ist eine weitere Verschärfung des Grenzwertes (10 Mikrogramm pro Liter) vorgesehen, der nur durch das Auswechseln alter Bleileitungen erreichbar ist. Keine Veränderung wird es bei den Grenzwerten für Pestizide geben. Hier wird weiterhin ein Einzelgrenzwert von 0,1 Mikrogramm und ein Summengrenzwert von 0,5 Mikrogramm festgeschrieben. Aus deutscher Sicht ist dies als Erfolg zu werden, da es im Vorfeld massiven Druck auf den Rat gegeben hat, die Grenzwerte zu lockern.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich begrüße die Annahme des Gemeinsamen Standpunktes zur Änderung der Trinkwasserrichtlinie. Es ist uns gelungen, die Handhabung der Richtlinie zu vereinfachen und die unter Gesundheitsaspekten notwendigen Anforderungen an die Wasserqualität weiter zu verschärfen. Von einer Abschwächung der Standards kann keine Rede sein."

Strategie der Gemeinschaft im Bereich Klimaveränderungen

Die Umweltminister haben in ihrer gestrigen Strategiediskussion und den Schlußfolgerungen zur weiteren Vorbereitung der 3. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Kioto im Dezember 1997 die bisherige EU-Verhandlungsposition erneut bekräftigt. Die EU wird sich weiterhin nachdrücklich für rechtsverbindliche Ziele zur Reduzierung der wichtigsten Treibhausgasemissionen (Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid) der Industrieländer um mindestens 7,5% bis zum Jahr 2005 und 15% bis zum Jahr 2010 jeweils gegenüber 1990 sowie für verbindliche und empfehlende Politiken und Maßnahmen im Kioto-Protokoll einsetzen.

Als neues Element der Verhandlungsposition hat der Umweltministerrat einem Formulierungsvorschlag für das Protokoll zugestimmt, der die Aufteilung der Verantwortlichkeit bei gemeinsamer Umsetzung von Reduktionszielen zufriedenstellend löst. Eine Reihe von Industrieländern hatte bisher kritisiert, daß die EU als Ganzes gemeinsam die rechtsverbindlichen Reduktionsziele eines Klimaprotokolls umsetzen will. Teilweise wurde argumentiert, in diesem Fall sei nicht klar, wer als Verantwortlicher ggf. mit Sanktionen belegt werden könne, wenn ein Reduzierungsziel nicht erfüllt werde. Nach der jetzt vereinbarten Regelung sollen sowohl der einzelne Mitgliedstaat verantwortlich sein, der seinen Anteil an der gemeinschaftlichen Erfüllung des Ziels nicht erbringt, als auch - in Bereichen ihrer Zuständigkeit - die Europäische Gemeinschaft. Den Einwänden einiger Industrieländer gegen die Position der EU sollte damit der Boden entzogen sein.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit diesen Regelungen wird dem berechtigten Anliegen anderer Staaten entsprochen, daß die Erfüllung eines Gesamtziels durch die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft transparent und nachvollziehbar sein muß. Außerdem wird deutlich gemacht, daß die gemeinsame Erfüllung von Zielen eine Möglichkeit für alle Industrieländer darstellt und kein Sonderrecht nur für die Europäische Union ist."

Der Textvorschlag wird in der kommenden Woche von der EU in die 8. Tagung der Arbeitsgruppe zum Berliner Mandat (AGBM) in Bonn vom 22.-30.10.1997 in Bonn eingebracht werden. Diese Sitzung ist die letzte formelle Verhandlungsrunde vor der Vertragsstaatenkonferenz in Kioto (1.-10. Dezember 1997), bei der das Klimaprotokoll beschlossen werden soll.

Der Rat hat außerdem die Vorlage der Mitteilung der Kommission vom 8.10.1997 zu "Klimaänderungen: Das Konzept der EU für Kioto" begrüßt. Diese Analyse der Kommission legt dar, daß die von der EU vorgeschlagenen Reduktionsziele von mindestens 7,5% bis 2005 und 15% bis 2010 sowohl technisch möglich als auch wirtschaftlich machbar sind. Damit wird einmal mehr unterstrichen, daß die EU-Vorschläge sehr wohl realistisch und umsetzbar sind.

Die Umweltminister bedauern in diesem Zusammenhang, daß wichtige Industrieländer außerhalb der EU bislang keine Vorschläge für Ziele unterbreitet haben (so z. B. die USA, Kanada, Australien und Neuseeland) bzw. unzureichende Reduktionsziele (so Japan) vorgelegt haben. Sie fordern diese Länder erneut auf, dringlich den EU-Vorschlägen vergleichbare Positionen einzunehmen.

17.10.1997 | Pressemitteilung 98/97 S | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM1196
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